Die englische Sprachfassung wird automatisiert erstellt. Der Text kann daher sprachliche und terminologische Fehler aufweisen.
Verstanden
Feedback

Ruth Bloch-Riemer

Véronique Risi

Verwaltungsratsentschädigungen – Wie partizipiert der VR am Erfolg des Unternehmens?

Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Véronique Risi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».

09/2021
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Honorare der Meier AG an ihre Verwaltungsratsmitglieder A, B und C

Sachverhalt 1

Die Meier AG mit Sitz in Freienbach (SZ), gegründet 2017, tätig in der IT- und Beratungsbranche, beschäftigt fünf Arbeitnehmer und hat einen Verwaltungsrat bestehend aus drei Personen: Frau Allemann, Frau Berger und Herr Christen.

Die Meier AG ist immer noch in der Aufbauphase. Jeder der drei VR-Mitglieder erbringt noch weitere Leistungen an die Meier AG, und für jeden stellen sich aufgrund der individuellen Konstellation verschiedene Fragen:

1. Fragen

1.1 Verwaltungsratsmitglied Christen

Herr Christen ist Schweizer, wohnt in Engelberg (OW) und rechnet sein Verwaltungsratshonorar über seine Christen Consulting AG mit Sitz in Engelberg ab. Er berät die Meier AG noch bzgl. Organisations- und Teammanagement.

Wie ist seine Entschädigung steuerlich, abgaberechtlich und bezgl. Pensionskasse zu erfassen?

1.1.1. Variante 1

Wie würde sich die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung verändern, wenn die Christen Consulting keine Aktiengesellschaft, sondern eine Einzelfirma wäre?

1.1.2. Variante 2

Herr Christen und seine Consulting-Firma (als AG und als Einzelunternehmung zu analysieren) sind in Graz (Österreich) ansässig bzw. domiziliert. Was ändert sich an der Analyse?

1.1.3. Variante 3

Herr Christen ist in Engelberg ansässig, die Christen Consulting AG ist aber in Graz ansässig (ohne Betriebsstätte in der Schweiz).

1.1.4. Variante 4

Herr Christen (Wohnsitz Engelberg) ist Kadermitarbeiter bei der Multi-VR GmbH mit Sitz in Zürich. Diese beschäftigt neben ihm noch 8 weitere Personen und stellt verschiedenen Kunden VR-Mitglieder zur Verfügung und erbringt Treuhanddienstleistungen. Wie ist das VR- Honorar von der Meier AG in dieser Konstellation steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?

1.2 Verwaltungsratsmitglied Allemann

Frau Allemann ist Britin mit Aufenthaltsbewilligung B, wohnt in Horgen und berät und vertritt die Meier AG auch noch als Anwältin in verschiedenen Prozessen.

Wie wird ihr Honorar von der Meier AG besteuert und welche Sozialversicherungsabgaben fallen an? Wie werden allfällige Pensionskassenbeiträge erhoben? Was raten Sie der Meier AG?

1.3 Verwaltungsratsmitglied Berger

Frau Berger ist Deutsche, wohnt in Konstanz (D) und berät die Meier AG neben dem VR-Mandat auch noch bzgl. IT-Strategie.

Wie wird die Entschädigung von der Meier AG besteuert und welche Sozialversicherungsabgaben fallen an? Wie werden allfällige Pensionskassenbeiträge erhoben? Was raten Sie der Meier AG?

1.3.1. Variante 1

Ändert sich etwas an der Analyse und Ihrer Empfehlung an die Meier AG, wenn Frau Berger statt in Konstanz in den USA wohnt?

1.3.2. Variante 2

Ändert sich etwas an der Analyse und Ihrer Empfehlung an die Meier AG, wenn Frau Berger statt in Konstanz in Moskau wohnt?

Fall 2: Teilnahme von Verwaltungsratsmitgliedern an den Mitarbeiterbeteiligungsplänen der Meier AG mit Sitz in Zug

Sachverhalt 2

Die Meier AG führt einen klassischen Aktienplan.

Frau Allemann (A) mit Wohnsitz in Zürich, Frau Berger (B) mit Wohnsitz in Konstanz (Deutschland) und Herr Christen (C), alle Verwaltungsräte der Meier AG, haben je die Möglichkeit, jedes Jahr 50 Aktien der Meier AG zu erwerben, jeweils für CHF 10 (Nominalwert).

Der Formelwert, berechnet auf einem «EbITDA»-Vielfachen, beträgt 2017 CHF 70, 2018 CHF 80, 2019 CHF 90, 2020 CHF 100, und 2021 zeigt auch aufwärts.

Die Aktien sind nicht gesperrt.

2. Fragen

2.1 Allgemein

  • Wie wird der Bezug der Aktien behandelt für die Einkommenssteuern, die Sozialversicherungsabgaben und für die Bescheinigung durch die Meier AG?
  • Wie kommt man zu einer sinnvollen Bewertung (Formel/Preis outside, Bewertungsgutachten)?
  • Gibt es Spezialbedingungen für neu gegründete Firmen?

2.2 Variante 1 – Gesperrte Aktien

Die Aktien sind 3 Jahre gesperrt. Was wären die Auswirkungen davon? Was geschieht bei einem vorzeitigen Wegfall der Sperrfrist?

2.3 Variante 2 – Abgabe zum Verkehrswert

Die Verwaltungsräte erhalten die Möglichkeit, zum Verkehrswert zu kaufen. Wie sieht dann die Besteuerung aus? Wie sieht die Bescheinigung durch die Meier AG aus?

Fall 3: Eigentümerseite / Verkauf der Aktien an der Meier AG

Sachverhalt 3

Im Jahr 2016 haben die Geschwister Sara, Tanja und Andreas Steindl die Firma Steindl AG gegründet. Die Gesellschaft ist im Bereich der Solarenergie tätig. Herr Martin Ebel hat die Geschwistern Steindl anlässlich einer Messe in Hannover getroffen und war von Anfang an von ihrem Projekt begeistert.

Als die Geschwister im Jahr 2018 auf der Suche nach neuen Investoren waren, hat sich Herr Ebel unteren anderem umgehend bereit erklärt, in das Unternehmen zu investieren - unter der Bedingung, dass er in den Verwaltungsrat gewählt wird. Die Geschwister Steindl waren mit diesem Vorschlag einverstanden. Herr Ebel hat die Aktien zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Investments gekauft.

Gleichzeitig hat auch die Firma Solarplus AG mit Sitz in Basel in die Steindl AG investiert. Auch die Kadermitarbeiter (sowie die Gründungsaktionäre) der Steindl AG haben die Möglichkeit erhalten, neue Aktien der Steindl AG zu erwerben und sich damit am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Der Verkaufspreis der Aktien von CHF 50 basierte auf einer geeigneten Formel (z.B. aufgrund eines EBIT- Multiple plus Substanzwert).

Im Jahr 2021 konnten die Aktionäre die Steindl AG mit Erfolg an einen Private Equity Fund verkaufen. Pro Aktie haben die Aktionäre CHF 500 erhalten. Der Formelwert im Zeitpunkt des Verkaufs beträgt CHF 150.

Im Kaufvertrag wird eine Konkurrenzklauselverbot vorgesehen.

3. Frage(n)

  1. Wie werden die Geschwister Sara, Tanja und Andreas Steindl besteuert im
    Zusammenhang mit dem Verkauf der Gründungsaktien?
  2. Wie werden die Geschwister Sara, Tanja und Andreas Steindl besteuert im Zusammenhang mit dem Verkauf der restlichen Aktien (keine Gründungsaktien)?
  3. Wie werden die Geschwister Sara, Tanja und Andreas Steindl besteuert im Zusammenhang mit dem Verkauf der restlichen Aktien (keine Gründungsaktien), wenn diese erst im Jahr 2030 verkauft werden?
  4. Wie wird Herr Ebel besteuert im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien im Jahr 2021
  5. Wie werden die Aktien der Steindl AG für die Vermögenssteuer bewertet?
  6. Was sind die Steuerfolgen des Verkaufs der Steindl AG in Bezug auf die sog.
    indirekte Teilliquidation?
  7. Wie ist die Konkurrenzklausel zu beurteilen?

Fall 4: Besteuerung nach dem Aufwand und VR Tätigkeit in der Schweiz

Sachverhalt 4

Herr Tom Miller ist britischer Staatsangehöriger. Er und seine Frau Jenny haben eine Liegenschaft in Zug gekauft. Sie wollen eine Besteuerung nach dem Aufwand beantragen. Herr Müller möchte als Verwaltungsrat bei der True Hermes AG (Sitz in Zug) tätig sein.

4. Fragen

4.1 Allgemein

Darf Herr Miller bei der True Hermes AG als Verwaltungsrat tätig sein und gleichzeitig die Besteuerung nach dem Aufwand in Anspruch nehmen?

4.2 Variante 1

Darf Herr Miller bei True Hermes AG eine ehrenamtliche Verwaltungstätigkeit in der Schweiz ausüben?

4.3 Variante 2

Darf Herr Miller Verwaltungsratsmitglied seiner eigenen Gesellschaft sein, deren Zweck auf die Vermögensverwaltung beschränkt ist oder der Sicherung des privat investierten Kapitals dient?

4.4 Variante 3

Darf Herr Miller bei der Louis Chanel SA mit Sitz in Frankreich als Verwaltungsrat tätig sein?

CHF
150.00

Bitte wechseln Sie Ihren Browser!

Der Microsoft Internet Explorer verwendet veraltete Web-Standards und wird von unserer Plattform nicht mehr unterstützt. Für eine optimale Darstellung des zsis) empfehlen wir Ihnen, einen der folgenden Browser zu verwenden.
Weitere Informationen zur veralteten Technologie des Internet Explorers und den daraus resultierenden Risiken finden Sie auf dem Blog von Chris Jackson (Principal Program Manager bei Microsoft).