Silvan Guler
Daniel Bürki
Vermögensanlagen in Kryptowerten
Workshop von Silvan Guler und Daniel Bürki anlässlich des ISIS)-Seminars vom 23. - 24. September 2024 mit dem Titel «Vermögensanlagen in Kryptowerten»
Fall 1: Emission von Token
1. Direkte Investition
1.2 Variante A – Privatvermögen
1.2.1 Sachverhalt
Simon Benjamin Fuchs (nachfolgend «SBF») ist in einem 100% Pensum beim Steueramt Z tätig. In seiner Freizeit interessiert er sich für Kryptovermögens-werte.
Durch einen Bekannten hat SBF die Möglichkeit, während der Seed Round 10’000 Token der SwissCo zu erwerben. Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung erhalten die Tokenhalter inskünftig 20% des EBIT der SwissCo ausbezahlt.
Gemäss den AGB werden von insgesamt 100 Mio. Token während der Seed Round die ersten 10 Mio. (10%) zu einem Preis von CHF 0.40 pro Token verkauft. Mindestens 5 Mio. Token werden an unabhängige Dritte verkauft. Drei Monate nach der Seed Round werden die übrigen Token auf einer offiziellen Handelsplattform zu einem Preis zwischen CHF 3.50 und CHF 4.20 (Mittelwert CHF 3.85) gehandelt.
Fragen
- Um welche Token-Art handelt es sich?
- Welche Steuerfolgen ergeben sich durch den Kauf von Token für SBF?
- Wie ist der Kaufpreis zu beurteilen?
- Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF bei den zukünftigen Ausschüttungen basierend auf dem EBIT?
2. Variante B – Geschäftsvermögen
2.1 Sachverhalt
SBF ist in einem 100% Pensum bei einem Asset Manager tätig. Auch in seiner Freizeit interessiert er sich für Kryptovermögenswerte.
Durch einen Bekannten hat SBF die Möglichkeit, während der Pre-Sale Round 10’000 Token der SwissCo zu erwerben. SBF kauft diese über die Invest GmbH, an der er zu 100% beteiligt ist.
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung erhalten die Tokenhalter inskünftig 20% des EBIT von der SwissCo ausbezahlt.
Gemäss den AGB werden von insgesamt 100 Mio. Token die ersten 10 Mio. (10%) zu einem Preis von CHF 0.40 pro Token verkauft. Drei Monate nach der Pre-Sale-Round werden die übrigen Token zu einem Preis zwischen CHF 3.50 und CHF 4.20 (Mittelwert CHF 3.85) auf einer offiziellen Handelsplattform gehandelt.
Fragen
- Welche Steuerfolgen ergeben sich durch den Kauf der Token für die Invest GmbH?
- Welche Steuerfolgen ergeben sich für die Invest GmbH bei den zukünftigen Ausschüttungen basierend auf dem EBIT?
3. Variante C – Gründer und Mitarbeiter
3.1 Sachverhalt
SBF ist Professor der Mathematik an der ETH und hat zusammen mit drei Kollegen die SwissCo AG gegründet, die Dienstleistungen im Kryptobereich anbietet. Sowohl SBF wie seine Kollegen halten je 25% der Aktien der SwissCo. Ab dem nächsten Jahr ist er zu 40% für die SwissCo tätig.
SBF erwirbt 250'000 Token (von gesamthaft 1 Mio. Token) der SwissCo, die während der Pre-Sale Round ausgegeben werden. Die restlichen 750’000 Token werden durch seine drei Kollegen erworben. In einer zweiten Runde werden weitere 500'000 Token geschaffen, die über eine Handelsplattform von Dritten erworben werden.
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung erhalten die Tokenhalter inskünftig 55% des EBIT von der SwissCo ausbezahlt.
Gemäss den AGB wird von insgesamt 1.5 Mio. Token die erste Mio. zu einem Preis von CHF 0.40 pro Token verkauft. Einen Monat später werden die übrigen Token zu einem Preis zwischen CHF 3.50 und CHF 4.20 (Mittelwert CHF 3.85) auf einer Handelsplattform gehandelt.
Fragen
- Welche Steuerfolgen ergeben sich durch den Kauf der Token für SBF?
- Wie ist der Kaufpreis zu beurteilen?
- Wie sind die Zahlungen in % des EBIT bei den Investoren zu versteuern?
- Können Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage Gegenstand der VST darstellen?
4. Investitionen mittels SAFT
4.1 Sachverhalt
Im Rahmen eines SAFT (Simple Agreement for Future Token) gewähren SBF und acht weitere Investoren der SwissCo Darlehen von insgesamt CHF 500’000, die zu einem späteren Zeitpunkt in Token umgewandelt werden. Das Darlehen von SBF beträgt CHF 10’000. Die Investoren erhalten einen Zinssatz von 3% vergütet.
Wenn der ICO erfolgreich ist, kann SBF den Nennwert des Darlehens in Token mit Beteiligungsrechten umwandeln. Dies geschieht zum Verkaufspreis der Token, welcher während des ICO festgelegt wird, reduziert um einen Wandeldiskont von 20%.
Der Verkaufspreis der Token während des ICO steht noch nicht fest und ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des SAFT schwer zu bewerten.
Schliesslich beträgt der Verkaufspreis der Token während des ICO CHF 1.00 pro Token, d.h. die CHF 10’000 Darlehen von SBF werden in 12’000 Token umgewandelt (Wandeldiskont von 20%).
Fragen
- Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF aus der Gewährung des Darlehens?
- Welche Steuerfolgen entstehen für SBF während der Laufzeit des Darlehens?
- Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF im Zeitpunkt der Wandelung des Darlehens in Token mit Beteiligungsrechten in Bezug auf den Wandeldiskont?
5. Variante A – Erhöhter Wandeldiskont
5.1 Sachverhalt
Grundsätzlich gleicher Sachverhalt wie Grundsachverhalt mit Ausnahme, dass eine Wandeldiskont von 30% (anstelle von 20%) gewährt wird.
Frage
- Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF im Zeitpunkt der Wandelung des Darlehens in Token mit Beteiligungsrechten in Bezug auf den Wandeldiskont?
6. Variante B – Vertragliche Grundlage
6.1 Sachverhalt
Grundsätzlich gleicher Sachverhalt wie Grundsachverhalt mit Ausnahme, dass Anlagetoken mit vertraglicher Grundlage ausgegeben werden und sich der Wandeldiskont nicht finanzmathematisch bestimmen lässt.
Frage
1. Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF im Zeitpunkt der Wandelung des Darlehens in Token mit vertraglicher Grundlage in Bezug auf den Wandeldiskont?
7. Variante C – Vielzahl Gläubiger
7.1 Sachverhalt
Grundsätzlich gleicher Sachverhalt wie Grundsachverhalt mit Ausnahme, dass Anlagetoken mit vertraglicher Grundlage ausgegeben werden und sich den Wandeldiskont nicht finanzmathematisch bestimmen lässt. Ausserdem haben neben SBF weitere 20 Investoren Darlehen über insgesamt MCHF 1 gesprochen.
Frage
1. Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF im Zeitpunkt der Wandelung des Darlehens in Token mit vertraglicher Grundlage in Bezug auf den Wandeldiskont?
Fall 2: Investition in Krypto-Fund
1. Sachverhalt
SBF, der in einem 100% Pensum beim Steueramt Z tätig ist, interessiert sich in seiner Freizeit sehr für Finanznews. Im Januar 2024 hat er über Bloomberg News sowie in der Financial Times gelesen, dass die US SEC die ersten Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt hat.
Nun ist ein regelrechter Kampf unter den Vermögensverwaltern über diese neue Anlageklasse ausgebrochen. Zu den momentan grössten Krypto-Funds zählen der BlackRock iShares Bitcoin Trust (IBIT) mit USD 22 Mia. sowie der Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) mit USD 14 Mia. Kapitalisierung. SBF ist sehr angetan von diesem neuen Produkt und investiert CHF 10’000 in den IBIT von BlackRock.
Fragen
1. Um welche Art Vermögenswert handelt es sich beim IBIT?
- Fallen beim Kauf des IBIT Steuern an, und wenn ja, wie könnte er diese «optimieren»?
- Welche laufenden Steuern fallen an?
Fall 3: Corporate Actions auf der Blockchain
1. Airdrops
1.1 Sachverhalt
SBF hat durch einen Kollegen von Airdrops erfahren. Er informiert sich auf einem «Krypto-Nerd» Forum und seine Neugier am Projekt Togo ist geweckt.
Bei seiner Recherche lernt er, dass die Togo Token auf Wallets von angemeldeten Mitgliedern der Community übertragen werden. Der Airdrop ist gratis, bedingt aber den Beitritt in eine Telegram Gruppe, die Anmeldung und das Liken von Beiträgen des Projektteams auf X sowie das Sammeln von «Gems» bzw. Punkten, die als Mass für das Engagement in der Community dienten.
SBF ist von der Idee begeistert und entscheidet sich, am Airdrop teilzunehmen. Er folgt den Anweisungen, die auf der Airdrop-Plattform beschrieben werden und erledigt die Tasks. Durch die Erledigung der Tasks sammelt SBF nach und nach einige «Gems».
Nach einer gewissen Zeit und dem erfolgreichen Absolvieren der erforderlichen Aufgaben hat SBF insgesamt 1'350 Gems angesammelt. Der Airdrop wird schliesslich durchgeführt, und SBF erhält seine Togo Token. Gemäss den Bedingungen des Airdrops erhält er für seine 1'350 Gems im Verhältnis von 1:3 insgesamt 4'050 Togo Token, die nun in seiner Wallet gutgeschrieben werden.
Fragen
- Um welche Art Airdrop handelt es sich hier?
- Was für Steuerfolgen hat der Airdrop für SBF?
- Ändert sich die steuerliche Beurteilung, wenn SBF als Gegenleistung für den Airdrop zu intensiver Werbung auf den sozialen Medien verpflichtet wird?
- Ändert sich die steuerliche Beurteilung, wenn SBF den Airdrop «einfach» erhält, weil er bereits den XVU Token hält?
2. Forks
2.1 Sachverhalt
Vor einigen Jahren kam es des Öfteren zu sog. «Forks» (Weggabelung).
Den Anfang machte die Ethereum Blockchain. Diese spaltete sich im Zuge eines Hacks im Jahr 2016 in Ether (ETH) und Ether Classic (ETC) auf.
Im Jahr 2017 folgte Bitcoin (BTC) mit gleich zwei Forks: Bitcoin Cash (BCH) und Bitcoin Gold (BTG).
SBF war als «Early Adopter» schon früh in Bitcoin (BTC) eingestiegen, weshalb er auch bei beiden Forks (BCH und BTG; beide im Verhältnis 1:1 zu BTC) im Jahre 2017 dabei war.
SBF hat jedoch niemandem von den erhaltenen «gratis» Token erzählt und hält diese bis heute auf seinen online Wallets «versteckt».
Er hat die neuen gratis Token weder verkauft noch sonst wie gebraucht (z.B. zum Staking hingegeben).
Fragen
- Was ist ein Fork und welche Arten gibt es?
- Um welche Art Fork handelt es sich bei den beiden BTC Fork-Events für SBF?
- Hat dies Steuerfolgen für SBF?
3. Staking (Halten)
3.1 Sachverhalt
SBF will up to date bleiben und beschäftigt sich daher zwangsläufig nun auch intensiv mit Staking.
Im Januar 2023 entscheidet er sich, an einem Staking-Projekt teilzunehmen. Er hat die GNH Token schon seit einiger Zeit und hinterlegt diese in einem Staking-Pool. Nach einem Jahr erhält SBF eine Entschädigung von 50 GNH Token für das Staking.
Die GNH Token haben im Januar 2023 einen Kurswert von umgerechnet CHF 5 pro Token und im Januar 2024 einen Kurswert von umgerechnet CHF 9 pro Token.
SBF ist begeistert über die (finanziellen) Möglichkeiten und will selber ein Projekt auf die Beine stellen.
Im Juni 2024 beginnt er damit und nutzt seine im Privatvermögen gehaltenen CVA Token als Validator. Dafür wird ihm nach einem Jahr eine Entschädigung von 150 CVA Token in Aussicht gestellt.
Fragen
- Welche Steuerfolgen ergeben sich für SBF aus dem Staking der GNH Token?
- Was ändert sich durch das Staking der CVA Token?
4. Token Burn / Redemption
4.1 Sachverhalt
SBF wird durch einen Arbeitskollegen auf den DEF Token aufmerksam und kauft im Januar 2024 5’000 DEF Token.
Die DeFi-Plattform führt im Rahmen eines Projektes zur Verringerung der Tokenanzahl und zur Steigerung des Wertes der verbleibenden Token seit Dezember 2023 regelmässig sog. Token Burns durch.
SBF entscheidet sich, die Hälfte seiner 2’500 DEF Token zur «Verbrennung» zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält er eine Entschädigung von 400 HNG Token, die auf einem Sekundärmarkt gehandelt werden.
Fragen
- Was ist ein Token Burn und wie funktioniert er?
- Hat die Verbrennung der 2’500 DEF Token Folgen für SBF?
- Wie ist der Erhalt der 400 HNG Token steuerlich zu behandeln?
Fall 4: Mitarbeiter-Token
1. Sachverhalt
SBF ist Aktionär und Mitarbeiter der Liquida AG mit Sitz in Zug. Die Liquida AG wurde im April 2020 mit einem Aktienkapital von TCHF 200 (2'000 Aktien mit einem Nominalwert von CHF 100) gegründet.
Die Liquida AG hat zum Ziel, eine Krypto-Tauschplattform zu betreiben, die ihren Nutzern ermöglichen soll, Token in FIAT Währung zu wechseln. Die Liquida AG finanziert sich über Gebühreneinnahmen, die durch den Wechsel von Token in FIAT-Währung von den Benutzern gezahlt werden.
Im Mai 2020 werden zwecks Finanzierung dieser Plattform 10’000’000 Liquida Token zu einem Preis von CHF 1.00 ausgegeben. Die Tokenhalter erhalten gemäss Whitepaper 40% der oberwähnten Tauschgebühren als Entschädigung vertraglich zugesichert.
Im Jahr 2021 vereinnahmt die Liquida CHF 4 Mio. Gebühren.
Gemäss Arbeitsvertrag hat SBF Anspruch auf insgesamt 1’200’000 (12%) Liquida Token. Die Zuteilung im Jahr 2021 lässt sich wie folgt darstellen:
Die bekannte Kryptohandelsbörse zeigt für die Liquida Token folgende Kurswerte in CHF (Schlusskurs des jeweiligen Tages):
Fragen
- Um welche Tokenart handelt es sich bei den Liquida Token?
- Welche Einkommen realisiert SBF im Jahre 2021 aus den Token?
- Kann SBF bei der Gratiszuteilung der Liquida Token die Teilbesteuerung nach Art. 20 Abs. 1bis DBG anwenden?
- Unterliegen die Token der Vermögenssteuer? Wenn ja, zu welchem Wert sind sie per 31.12.2021 zu deklarieren?
2. Sachverhaltsergänzung - Proof of Stake
Im Jahre 2023 lässt SBF 300’000 Token sperren und delegiert diese an die Liquida AG, damit sie am Staking-Verfahren teilnehmen kann. Dazu muss er die 300'000 Token in seinem elektronischen Portemonnaie (Wallet) sperren.
Am 15.10.2023 erhält er nachfolgende Abrechnung:
Fragen
- Sind die Entschädigungen aus Staking steuerbar?
- Wie hoch ist die steuerbare Entschädigung?
3. Sachverhaltsvariante – Beteiligungsrecht
In Abweichung zum Grundsachverhalt werden zwecks Finanzierung dieser Plattform 100’000 Token mit Beteiligungsrechten ausgegeben.
Gemäss Arbeitsvertrag hat SBF Anspruch auf insgesamt 12’000 Token mit Beteiligungsrechten.
Diese sind ab dem Vesting für 10 Jahre gesperrt und werden ihm wie folgt zugeteilt:
An der GV vom 15. September 2021 wird nachfolgende Gewinnverwendung genehmigt:
Dividende pro Aktie: CHF 5.00
Gewinnausschüttung pro Anlagetoken CHF 7.50
SBF ist per Fälligkeitsdatum der Dividende wie folgt beteiligt:
Fragen
- Um welche Tokenart handelt es sich vorliegend?
- Gelten die ausgegebenen Anlagetoken mit Beteiligungsrechten als Mitarbeiterbeteiligungen im Sinne von Art. 17a ff DBG?
- Welche Einkommen aus den Anlage-Token mit Beteiligungsrechten realisiert SBF im Jahre 2021?
- Welche Einkommen aus der Beteiligung an der Liquida realisiert SBF im Jahre 2021?
- Kann SBF auf den «normalen» Aktien und den Anlage-Token mit Beteiligungsrechten die Teilbesteuerung gemäss Art. 20 Abs. 1bis DBG geltend machen?
Fall 5: Digital Native
1. Krypto-Trader
1.1 Sachverhalt
SBF ist bei einem Asset Manager in einem 100% Pensum in der Vermögensverwaltung tätig.
Er handelt täglich mit hochvolatilen Kryptos und hat einen massgeblichen Teil seines Vermögens in Kryptos investiert. Derzeit erzielt er hohe Gewinne.
SBF investiert laufend mehr und finanziert dies mittels Aufnahme eines Konsum-Kredits.
Aufgrund seiner Erfolge mit den Krypto Trades reduziert er sein Pensum beim Asset Manager auf 50%.
Fragen
- Wie ist die allgemeine Rechtslage in der Praxis zum «gewerbsmässigen Kryptohändler»?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass SBF von den Steuerbehörden als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler bzw. als selbständig Erwerbend eingestuft wird?
- Auf was muss er achten, um eine allfällige Qualifikation als selbständig erwerbende Person bestmöglich zu vermeiden?
2. NFT-Influencer
2.2 Sachverhalt
SBF hat Wohnsitz im Kanton W und ist seit einiger Zeit bei der HT Commerce AG in einem 100% Pensum angestellt. Die HT Commerce AG ist im Bereich E-Commerce tätig.
SBF hat neben seiner beruflichen Tätigkeit eine grosse Leidenschaft für Fotografie und teilt diese aktiv auf Facebook und Instagram. Zudem interessiert er sich für neue Technologien wie Blockchain und die künstlerischen Anwendungen in diesem Zusammenhang, insbesondere seit Anfang 2021 beschäftigt er sich SBF stark mit NFT. Er teilt dieses Hobby ebenfalls aktiv auf den sozialen Medien.
Im August 2022 investiert SBF CHF 30’000 in ein neues NFT-Projekt «Mad Lads», das von einem Freund initiiert wird (Seed Round). Dieser Freund investiert seine Zeit, um die NFTs technisch zu gestalten (einzigartige Kunst-Comic-Bilder). Die CHF 30’000 sind am Ende «verbraucht».
Gemäss Investitionsvertrag soll SBF für sein Investment 45% des Gewinns des Projektes erhalten.
SBF ist auch keine Verpflichtung eingegangen, das NFT-Projekt zu vermarkten. An der Erfolgsgeschichte dieses NFT lässt er seine 45‘000 Follower auf Instagram freiwillig teilhaben.
Das NFT-Projekt hat enormen Erfolg. Die NFTs werden in der Community gegen ETH verkauft.
Per Oktober 2022 wird SBF sein Gewinnanteil von 900 ETH (= 45% aus dem Verkauf der NFT) in sein Wallet transferiert. Das entspricht einem Wert von rund CHF 2.5 Mio.
Frage
- Hat der Gewinn von CHF 2.5 Mio. Steuerfolgen für SBF? Wenn ja, welche und wann?
3. DAO-Gründer
3.1 Sachverhalt
SBF arbeitet als IT Fachmann bei einem mittelgrossen IT Unternehmen. Er interessiert sich auch in seiner Freizeit sehr für Technologie, insbesondere im Zusammenhang mit der dezentralen Führung und Finanzierung von Projekten.
In einem online Forum findet er interessierte Personen, mit welchen er zusammen eine sog. «Dezentralized Autonomous Organization» (DAO) gründen möchte. Die DAO soll dazu dienen, IT Projekte zu koordinieren.
Die meisten Personen stammen aus der Schweiz. Sie überlegen sich, auf welcher Rechtsgrundlage sie zusammenarbeiten möchten. Sie haben sich selbst eingelesen und gesehen, dass oftmals der Schweizer Verein als Rechtsform gewählt wurde. Eine Stiftung kommt grundsätzlich nicht in Frage, weil es ihr am entscheidenden DAO-Kriterium der aktiven «Self-Governance» mangelt.
Sie entscheiden sich dann allerdings für keine explizite Rechtform und gründen ihre DAO nur «digital». Dazu kreieren sie technisch die Grundlage für die DAO und «minten» 10’000’000 Goverenance Token. Diese Governance Token stellen das Kernstück der DAO dar.
Die Governance Token werden in einem gesperrten DAO-Wallet aufbewahrt und anschliessend über die Jahre an die DAO-Mitglieder verteilt bzw. neu alloziert. Der Verteilschlüssel richtet sich grundsätzlich nach dem Beitragsprinzip. Unverteilte Governance Token sind inaktiv bis sie an ein DAO-Mitglied verteilt werden.
Als Gründungsmitglied der DAO erhält SBF allerdings 500’000 «gratis» Governance Token vorab zugewiesen. Mit diesen erhofft er sich verschiedenste Vorteile bei der Koordination von und Mitwirkung bei IT Projekten.
Fragen
- Was ist eine DAO?
- Was ist ein Governance Token?
- Wie bestimmt sich der Wert eines Governance Token?
- Hat die «gratis» Zuteilung der 500’000 Governance Token Steuerfolgen für SBF, und wenn ja, welche?
Fall 6: Portfolio Bewertung
1. Sachverhalt (Fall aus der Praxis)
SBF ist Mitgründer, Verwaltungsrat und Investor der Condor AG. Die Condor AG wurde mit dem Ziel gegründet ein globales Transaktionssystem mit einer eigenen Kryptowährung zu entwickeln. Anfangs 2018 wurde SBF die Möglichkeit geboten 20% sämtlicher zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen C-Token zu einem Preis von EUR 1’128’100 zu erwerben. Verglichen mit dem im gleichen Zeitpunkt stattgefundenen Kauf durch einen Drittinvestor (1% der Token), lag eine geldwerte Leistung von EUR 166’100 vor, die SBF in seiner Steuererklärung 2018 auch deklarierte.
Der Erwerb erfolgte mittels eines Token Purchase and Delivery Agreement (TPDA) im April 2018. Die Zahlung der EUR 1’128’100 erfolgt im März 2019. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages hat SBF das Recht erworben im April 2022 20% der C-Token zum vereinbarten Preis zu erhalten. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war noch nicht die gesamte Anzahl Token ausgegeben. Die vollständige Ausgabe der Token war erst im März 2022 abgeschlossen. Auffallend ist, dass zwischen Abschluss des TPDA und der Lieferung der Token eine Zeitspanne von vier Jahren liegt und SBF 11 Monate eingeräumt wurden, um die Token zu begleichen. Ein Quervergleich mit den anderen Tokenhaltern zeigt, dass diese die Token mit Vertragsabschluss zu begleichen haben und die Lieferung anschliessend innerhalb von 2 Werktagen erfolgt.
SBF deklariert in den Steuerperioden 2018 bis 2021 jeweils die Verwaltungsratsentschädigungen als Einkommen und den bezahlten Kaufpreis wird zum Anschaffungspreis im Vermögen deklariert.
Im Zeitpunkt der Lieferung der C-Token an SBF haben diese einen 10 x höheren Kurswert.
Fragen
- Wie ist der im Jahre 2018 vereinbarte Kaufpreis mit der rund 4 Jahre späteren Lieferung der Token steuerlich zu würdigen?
- Ist es korrekt, dass SBF in den Jahren 2019 bis 2021 die Token lediglich zum Kaufpreis im Vermögen deklariert?