Stefan Widmer
Oliver Ambs
Unternehmensbewertung im Zuge der Nachfolge (Verschiedene Wertansätze für verschiedene Zwecke: Entwicklung, Transaktion, Steueroptimierung)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 14./15. September 2020 mit dem Titel «Steueroptimierte Unternehmensnachfolge - Chancen und Risiken fundamental verschiedener Nachfolge-Optionen»
Fall 1: Börsenkotierte Familien-Unternehmung
Sachverhalt
Frau X hat 2% an der börsenkotierten Industrie AG (T AG) geerbt. Die Stimmenmehrheit an der T AG besitzen zwei Familien.
Die Anteile von Frau X sind Teil eines umfangreichen ABV. Dieser besagt insbesondere, dass die Anteile vor einem Verkauf an Dritte zunächst der Familie 1 und danach der Familie 2 zum Kauf angeboten werden müssen. Das Kaufangebot muss jeweils für 6 Monate Gültigkeit haben.
Nennenswerte Ausschüttungen tätigt die T AG nicht. Neben den Dividenden hat Frau X keine nennenswerten Einkünfte. Da die Dividendenausschüttung im Verhältnis zum Börsenkurs sehr gering ist, liegt die Gesamtsteuerbelastung von Frau X bei rund 98%.
Frage
Wie ermittelt sich der Vermögenssteuerwert für Frau X?
Fall 2: Erbvorbezug und späterer Verkauf an Verwandte
Sachverhalt
Der Vater schenkte im Rahmen eines Erbvorbezugs jedem seiner 3 Kinder 1/3 der Aktien an der Industrie AG. Kurz darauf verkaufte Sohn 1 die Aktien an die Schwester, welche die Industrie AG leitete.
Einige Jahre später verkaufte auch Sohn 2 seine Aktien an die Schwester. Man einigte sich auf einen Verkaufspreis, der wesentlich unter dem Vermögenssteuerwert lag.
Fragen
- Welche steuerlichen Probleme könnten hier aufgetreten sein?
- Gibt es alternativen Strukturierungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge?
Fall 3: Erbengemeinschaft mit ABV
Sachverhalt
Drei Erben hielten je einen Drittel der Anteile an der international tätigen Transport AG. Der Vermögenssteuerwert sämtlicher Anteile der Transport AG betrug CHF 1,000.
Aktionäre A und B waren in einem Aktionärsbindungsvertrag zusammengeschlossen, der vorsah, dass sie ihre Stimmrechte jeweils gemeinsam ausüben. Insbesondere garantierte dieser ABV A und B finanziell gut dotierte Sitze im Verwaltungsrat. Dividenden wurden nie ausgeschüttet.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung sah der ABV eine Konventionalstrafe von CHF 100 vor.
Nach einiger Zeit schloss sich B mit C zusammen. C wurde anschliessend anstelle von A in den Verwaltungsrat der Gesellschaft gewählt.
Als Ergebnis einer Zivilklage von A gegen B, wurde B zur Zahlung von CHF 100 an A verpflichtet.
Fragen
- Was änderte sich im Vermögenssteuerwert von A nachdem B den ABV brach?
- Wie wurde das Einkommen von CHF 100 bei A besteuert?