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Unternehmen

Natalie Peter

Harold Grüninger

Steuerrechtliche Optimierung interner Nachfolge-Optionen: Einbringung in eine Stiftung oder einen Trust

Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 14./15. September 2020 mit dem Titel «Steueroptimierte Unternehmensnachfolge - Chancen und Risiken fundamental verschiedener Nachfolge-Optionen»

09/2020
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1 Unternehmensstiftung

Einbringung Aktien des Unternehmens in eine Unternehmensstiftung

Herr Muster führt in dritter Generation ein Unternehmen mit 100 Angestellten. Er hat das Unternehmen von seinem Vater übernommen und musste seine beiden Geschwister entsprechend auszahlen. Da der Hauptvermögenswert im Nachlass seines Vaters das Unternehmen war und Herr Muster selber nicht über genügend eigenes Vermögen verfügte, konnte er seine Geschwister nicht sofort auszahlen. Sie waren aber damit einverstanden, dass er die Ausgleichszahlung über 10 Jahre staffelt oder Ihnen für einen Teil der Ausgleichszahlung Aktien zukommen lässt. Herr Muster führte das Unternehmen weiterhin erfolgreich und konnte seine Geschwister in der vereinbarten Zeit auszahlen.
Herr Muster hat selber 3 erwachsene Kinder, welche mit Bezug auf die Weiterführung des Unternehmens zerstritten sind. Herr Muster möchte sicherstellen, dass das Familienunternehmen mit einer einheitlichen Ausrichtung und auch gegen den Willen einzelner Familienangehöriger der Familie auf Dauer erhalten bleibt.
Er hat immer wieder von Unternehmensstiftungen gehört und möchte wissen, worum es sich dabei genau handelt und ob die Unternehmensstiftung für ihn eine taugliche Lösung wäre.

  • Aktien gehören nicht mehr der Familie – nicht mehr im Nachlass
  • Perpetuierung des Unternehmens
  • Keine Nachfolgeprobleme
  • Schutz vor Übernahmen
  • Family Governance – Familienmitglieder können aktive Rolle haben, aber sind nicht im operativen Business des Unternehmens
  • Erbrechtliche Fragen - Pflichtteil müssen bei Einbringung geregelt werden
  • Nachteil – keine Dividendenausschüttungen mehr an Familie möglich
  • Allenfalls hohe Steuerfolgen bei Einbringung

Fall 2 Gemeinnützige Stiftung

Einbringung Aktien des Unternehmens in eine gemeinnützige Stiftung

Der Sachverhalt ist grundsätzlich der gleiche wie in Fall 1. Herr Muster möchte das Unternehmen in eine gemeinnützige Stiftung einbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Unternehmen im Sinne der Familientradition weitergeführt wird.

  • Aktien gehören Stiftung
  • Dividende wird für gemeinnützigen Zweck verwendet
  • Familienmitglieder können in der gemeinnützigen Stiftung eine aktive Rolle über- nehmen
  • Erbrechtliche Fragen - Pflichtteil müssen bei Einbringung geregelt werden
  • Allenfalls steuerfrei bei der Einbringung
  • Nachteil – allenfalls Belastung für Stiftungsrat
  • Nachteil – keine Dividendenausschüttungen mehr an Familie möglich

Fall 3 Doppelstruktur – Unternehmensstiftung und gemeinnützige Stiftung

Einbringung 1% AK mit 99% Stimmrecht in Unternehmensstiftung und 99% AK mit 1% Stimmen in gemeinnützige Stiftung

  • Unternehmen wird von Unternehmensstiftung geführt, während die Erträge hauptsächlich an die gemeinnützige Stiftung fliessen
  • Familie kann über Unternehmensstiftung Einfluss auf Unternehmen behalten
  • Erbrechtliche Fragen - Pflichtteil müssen bei Einbringung geregelt werden
  • Allenfalls tiefere Steuern bei der Einbringung
  • Nachteil - keine Dividendenausschüttungen mehr an Familie möglich

Fall 4 Angelsächsischer Trust

Einbringung Aktien des Unternehmens in einen angelsächsischen Trust

Der Sacherhalt ist der gleiche wie in Fall 1 ist. Herr Muster überlegt sich, das Unternehmen nicht in eine Unternehmensstiftung, sondern in einen Trust einzubringen.

  • Familie kann über Trustee Einfluss auf Unternehmen haben
  • Erbrechtliche Fragen - Pflichtteil müssen bei Einbringung geregelt werden
  • Allenfalls steuerfrei bei der Einbringung, da Trust steuerlich transparent
CHF
150.00

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