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Fabian Utzinger

René Matteotti

Einzelfragen zum Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Workshop von Fabian Utzinger und René Matteotti anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. September 2021 mit dem Titel «Statuswechsel, Patentbox und F&E Aufwand in der Praxis».

09/2021
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Organisation mit F&E-Abteilung

1. Sachverhalt

Die Pharma AG, Zürich erforscht, entwickelt, produziert und vertreibt Medikamente auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Die Unternehmung verfügt über einen zentralen F&E-Bereich, der losgelöst von den übrigen Bereichen an neuen Arzneimitteln forscht. Während der Coronavirus-Krise wurden die Mitarbeitenden der Unterabteilung „Entwicklung“ teilweise auf Kurzarbeit gesetzt.

Frage(n)

  • In welchem Umfang qualifiziert der Personalaufwand für den F&E- Zusatzabzug? Wie ist mit Entschädigungen für Kurzarbeit umzugehen?
  • Inwiefern berechtigen übergeordnete Führungs- und untergeordnete Hilfsfunktionen, wie bspw. Labordienstleistungen, Administration, zentraler IT-Support oder auch übergeordnete Führungsleistungen, für den F&E- Zusatzabzug?
  • Wie sind aktivierte immaterielle Werte für den F&E-Zusatzabzug zu behandeln?

Fall 2: Dienstleistungsunternehmen mit Projektorganisation

1. Sachverhalt

Die Dienstleistungs AG digitalisiert ihre Prozesse und Produkte und möchte zwecks Steigerung ihrer Profitabilität auch zunehmend künstliche Intelligenz einsetzen, um kundenspezifische Produkte zu erschaffen und weiteres Ertragspotenzial zu erschliessen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Mitarbeitenden diverser Abteilungen (IT, Kerngeschäft, Marketing) und auch externe Forscher projektbezogen zusammen.

Frage(n)

  • Qualifiziert die Software-Entwicklung für den F&E-Zusatzabzug?
  • Können die im Sachverhalt genannten Prozess- und Produkteinnovationen für den F&E-Zusatzabzug qualifizieren?
  • Qualifizieren Software-Weiterentwicklungen für den Zusatzabzug?
  • Kann Personalaufwand der Sparte “Kerngeschäft Deutschland” (Betriebsstätte im Ausland) ebenfalls qualifizieren?
  • Wie wird der Zusatzabzug bei Beizug von externen Forschern berechnet (ETH und Personalverleiher)?
  • Wie wird der für den F&E-Zusatzabzug qualifizierende Aufwand dokumentiert?
  • Was sind die Rechtsfolgen einer mangelhaften Dokumentation?

Fall 3: Kombination von Auftrags- und Eigenforschung

1. Sachverhalt

Die Innovativ AG, ZH erbringt im Inland F&E-Leistungen für ihre fernstehende Auftraggeberin, die Prinzipal AG, BL.

Frage(n)

  • Welche Gesellschaft darf den F&E-Zusatzabzug beanspruchen?
  • Ändert sich die Beurteilung, wenn die Prinzipal AG einen steuerbaren Verlust ausweist?
  • Die Innovativ AG, ZH forscht und entwickelt in anderen Projekten auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko und kann hierfür ihrerseits den F&E-Zusatzabzug geltend machen. Auf welcher Basis wird der Zusatzabzug berechnet?
CHF
120.00

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