Gerhard Foth
Beat Gubelmann
Dienstleistungen
Workshop von Gerhard Foth und Beat Gubelmann anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Februar 2025 mit dem Titel «Dienstleistungen»
Fall 1: Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und Lizenzen
1. Sachverhalt
Die S-Gruppe entwickelt und vertreibt Industrieroboter. Die Muttergesellschaft M hält sämtliche relevanten Patente und stellt den Tochtergesellschaften A, B und C technische Dokumentationen, Schulungsunterlagen und Engineering-Drawings zur Verfügung. Zusätzlich unterstützt ein Team von Ingenieuren bei M die Tochtergesellschaften bei der technischen Implementierung und Anpassung der Roboter an Kundenbedürfnisse. Die Leistungen werden bisher als "Technical Services" mit Cost Plus 5% verrechnet.
Fragen
- Ist die Qualifikation als Dienstleistung und die entsprechende Verrechnung angemessen?
- Wie könnten die verschiedenen Leistungskomponenten voneinander abgegrenzt werden?
Fall 2: Kategorisierung von Dienstleistungen
1. Sachverhalt
Die P-Gruppe stellt hochspezialisierte Messgeräte her. Die Tochtergesellschaft D entwickelt die Software für diese Geräte. Neben der eigentlichen Softwareentwicklung unterstützt D auch die anderen Gruppengesellschaften bei IT-Support Themen und betreibt die Firmen-Website. Sämtliche Leistungen werden mit Cost Plus 5% verrechnet.
Fragen
- Wie könnten die verschiedenen Leistungen kategorisiert werden?
- Ist ein einheitlicher Gewinnaufschlag für alle Leistungen der D angemessen?
Fall 3: Benefit Test für Konzerndienstleistungen
1. Sachverhalt
Die R-Gruppe führt eine neue Konzernstrategie ein. Die Muttergesellschaft M beauftragt dafür eine renommierte Strategieberatung. Die Kosten sollen auf alle Tochtergesellschaften umgelegt werden. Die neue Strategie sieht vor, dass sich die Gruppe künftig auf das Premium-Segment konzentriert. Die Tochtergesellschaft E bedient jedoch ausschliesslich preissensitive Märkte in Schwellenländern.
Fragen
- Anhand welcher Kriterien sollte der Benefit Test durchgeführt werden?
- Können die Beratungskosten auch E belastet werden?
Fall 4: Verrechenbare vs. nicht-verrechenbare Leistungen
1. Sachverhalt
Die Tochtergesellschaft C der bekannten T-Gruppe benötigt einen Bankkredit. Eigentlich hat C eine relativ schwache Bilanz und kann praktisch keine Sicherheiten stellen. Die Bank vertraut jedoch darauf, dass die bekannte T-Gruppe ihrer Tochtergesellschaft im Fall des Falles beispringen würde, verzichtet darum auch ohne formelle Bürgschaft auf die eigentlich erforderlichen Sicherheiten und gewährt der C das Darlehen zum vorteilhaften Zinssatz von 4% anstatt der eigentlich fälligen 6%.
Die Muttergesellschaft M der T-Gruppe erfährt durch einen Mitarbeiter der C, dass bei C im vergangenen Jahr einige Unregelmässigkeiten zu verzeichnen waren und offenbar verschiedene Kontrollprozesse im Finanzbereich nicht wie von M vorgesehen eingehalten werden. Aus diesem Grund beschliesst M, eine Internal Audit Abteilung aufzubauen, um in Zukunft sicherzustellen, dass bei den Tochtergesellschaften A, B und C alles so läuft, wie M sich das vorstellt.
Fragen
- M möchte gerne der C eine Rechnung stellen über die Zinsdifferenz, welche die C aufgrund der mutmasslichen Unterstützung der M erhält. Inwieweit kann M diese Zinsdifferenz für sich vereinnahmen?
- M fragt sich, in welchem Verhältnis die Kosten für die Internal Audit Abteilung auf die Tochtergesellschaften verteilt werden können, deren Verhalten ja Auslöser für den Aufbau der Abteilung waren.
Fall 5: Verrechnungspreismethode für Leistungen der Finanzabteilung
1. Sachverhalt
Die T-Gruppe erbringt mit ihrer Finanzabteilung zentral diverse Leistungen für ihre Tochtergesellschaften. Gerne möchte die T-Gruppe möglichst viel an die Tochtergesellschaften für diese Leistungen verrechnen. Unlängst hat die Muttergesellschaft M für diverse Beratungsleistungen im Finanzbereich einen externen Dienstleister beauftragt – für diese Leistungen wurde ein durchschnittlicher Stundensatz in Höhe von CHF 200 vereinbart. Gemäss M sind die Leistungen im Wesentlichen vergleichbar mit den intern für die Tochtergesellschaften erbrachten Leistungen.
Fragen
- Kann M den mit dem externen Dienstleister vereinbarten Stundensatz in Höhe von CHF 200 auch für die Verrechnung der Leistungen der internen Finanzabteilung verwenden?
- Was spricht für, was gegen die Verwendung eines Stundenansatzes in Höhe von CHF 200?
- Welche Alternativen bestehen für die Verrechnung?
Fall 6: Verrechnung für Serviceleistungen an Kunden
1. Sachverhalt
Die T-Gruppe vertreibt über ihre Tochtergesellschaften Maschinen an Kunden. Die Tochtergesellschaft C erbringt in diesem Zusammenhang auch Service-Leistungen an die Kunden. Service-Leistungen, die sich auf spezielle digitale Sensoren in den Maschinen beziehen und den Kunden dann diverse Informationen in Dashboards zur Verfügung stellen, sind zwar in den allgemeinen Service-Verträgen der C mit ihren Kunden enthalten, werden aber nur von der Muttergesellschaft M erbracht, da nur dort das entsprechend qualifizierte Personal angestellt ist. Aus diesem Grund wird eine interne Verrechnung dieser Service-Leistungen von M an C benötigt.
Frage
- Welche Verrechnungspreismethode könnte für die Service-Leistungen der M an C angemessen sein?
Fall 7: Unterstützung bei der Kundenakquisition
1. Sachverhalt
Die T-Gruppe hält zentral bei M eine Abteilung vor, welche die Tochtergesellschaften bei der Kundenakquisition unterstützt. Dabei werden zum einen allgemeine Unterstützungsleistungen erbracht, wie z.B. Verkaufsschulungen und das allgemeine Aufbereiten von Verkaufsunterlagen. Zum anderen werden die Tochtergesellschaften bei grösseren Projekten gezielt unterstützt, z.B. durch Unterstützung bei der Projektkalkulation, Dry-Runs für konkrete Verkaufsgespräche, etc.
Fragen
- Wie könnte die T-Gruppe die Unterstützungsleistungen im Verkaufsbereich an die Tochtergesellschaften verrechnen?
- Von was könnte es unter anderem abhängen, ob eine direkte Verrechnung der Leistungen möglich ist?
Fall 8: Verrechnung allgemeiner Dienstleistungen in der Gruppe
1. Sachverhalt
Die T-Gruppe erbringt in der Muttergesellschaft M auch eine Vielzahl administrativer Leistungen an die Tochtergesellschaften, z.B. im Finanzbereich, im Personalwesen, der IT, im Rechtsbereich. Die Mitarbeiter führen in der Regel keine detaillierten Zeitaufschriebe.
Frage
- Wie können die Kosten für die Leistungen an die verschiedenen Leistungsempfänger verrechnet werden?
Fall 9: Vertrag für allgemeine Dienstleistungen in der Gruppe
1. Sachverhalt
Für die allgemeinen Leistungen, welche die Muttergesellschaft M innerhalb der T-Gruppe erbringt, soll ein konzerninterner Vertrag ausgearbeitet werden. Ein erster Vorschlag ist relativ kurz, und die Rechtsabteilung der T-Gruppe, welche den Vertrag zur Durchsicht auf dem Tisch hat, ist wenig begeistert, sieht der Vertrag doch wesentlich anders aus als typische Dienstleistungsverträge mit den externen Kunden der T-Gruppe.
Frage
- Wie begegnen Sie den Einwänden der Rechtsabteilung gegen den relativ einfachen Vertragsentwurf?
Fall 10: Verrechnungspreisdokumentation für Dienstleistungen
1. Sachverhalt
Die T-Gruppe möchte für ihre Tochtergesellschaft C, welche in Deutschland ansässig ist, eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen. Dabei sollen auch die konzerninternen Dienstleistungen, welche die Muttergesellschaft M an die C erbringt, abgedeckt werden. Auch möchte die Gruppe dafür sorgen, dass die Tochtergesellschaften bestmöglich auf die nächste Steuerprüfung vorbereitet sind.
Frage
- Welche Aspekte sind bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zu berücksichtigen?
- Welche weiteren Vorbereitungen – neben der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation – könnten sich für die Gruppe empfehlen?