Peter Lang
Simon Heim
Berufliche Vorsorge: Möglichkeiten und Grenzen
Workshop von Peter Lang und Simon Heim anlässlich des ISIS)-Seminars vom 7. Juni 2023 mit dem Titel «Berufliche Vorsorge: Möglichkeiten und Grenzen»
Fall 1: Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Form einer juristischen Person
1. Sachverhalt
X ist bisher als Mitarbeiterin bei der Beratungsgesellschaft «ZZ AG» angestellt. Sie beschliesst, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Beratungstätigkeit unter dem Dach einer eigenen GmbH (Neugründung) weiterzuführen.
X hat im Zeitpunkt des Austrittes aus der Vorsorgeeinrichtung der «ZZ AG» ein Altersguthaben in derHöhe von CHF 500'000 erworben. Davon entfallen CHF 400'000 auf die obligatorische Vorsorge und CHF 100'000 auf die überobligatorische Vorsorge.
Fragen
- Frage 1: Was geschieht mit der bei der Vorsorgeeinrichtung der «ZZ AG» erworbenen Freizügigkeits- bzw. Austrittsleistung?
- Frage 2: X möchte wissen, welche Versicherungsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Vorsorge ihr als Mitarbeiterin der neu gegründeten GmbH offen stehen.
Fall 2: Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Form einer selbständigen Erwerbstätigkeit
1. Sachverhalt
X ist bisher als Mitarbeiterin bei der Beratungsgesellschaft «ZZ AG» angestellt. Sie beschliesst, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Beratungstätigkeit als Selbständigerwerbende weiterzuführen.
X hat im Zeitpunkt des Austrittes aus der Vorsorgeeinrichtung der «ZZ AG» ein Altersguthaben in der Höhe von CHF 500'000 erworben.
Fragen
- Frage 1: Welche Folgen hat der Übergang von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit für X aus vorsorgerechtlicher Sicht (Übergang von der obligatorischen in die freiwillige Versicherung)?
- Frage 2: Kann X ihr Vorsorgekapital in bar beziehen?
- Frage 3: X macht das Vorliegen eines Barauszahlungsgrundes geltend. Das Kapital wird durch das zuständige Steueramt der Einkommenssteuer als «Kapitalleistung aus Vorsorge» unterworfen (Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 38 DBG). Drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit beschliesst X, die Einzelunternehmung in eine GmbH umzuwandeln und ihre unternehmerische Tätigkeit künftig in Form einer juristischen Person weiterzuführen. Welche Konsequenzen könnten damit verbunden sein?
- Frage 4: Die zuständige Steuerbehörde stellt sich gegenüber X auf den Standpunkt, dass die infolge «Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit» aus der beruflichen Vorsorge bezogenen Mittel zwingend in das Geschäftsvermögen zu investieren sind. Ansonsten würde eine zweckwidrige und damit unrechtmässige Barauszahlung vorliegen. Wie ist die Position der Steuerbehörde zu beurteilen?
Fall 3: Unternehmerische Tätigkeit in Form einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit Wiederanschluss an die 2. Säule
1. Sachverhalt
X ist bisher als Mitarbeiterin bei der Beratungsgesellschaft «ZZ AG» angestellt. Sie entschliesst sich, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Beratungstätigkeit als Selbständigerwerbende weiterzuführen.
X bezieht Ihr Altersguthaben infolge «Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit» gemäss Art. 5 Abs. 1lit. b FZG am 31. März 20ZZ.
X ist als Selbständigerwerbende finanziell sehr erfolgreich. Sie entschliesst sich daher, sich wieder der beruflichen Vorsorge im Rahmen der 2. Säule per 1. Januar 20ZZ+1 anzuschliessen.
Fragen
- Frage 1: Welche Versicherungsmöglichkeiten stehen X im Rahmen der 2. Säule offen?
- Frage 2: Ein sehr guter Auftrag erhöht die Liquidität bei X unplanmässig. Sie zieht daher in Betracht, im Jahr 20 ZZ+2 einen Einkauf vorzunehmen. Wie ist der Einkauf vorsorge- und steuerrechtlich zu beurteilen?