Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 32a: Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Am 20. Januar 2025 hat die ESTV das Kreisschreiben Nr. 32a betreffend «Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften» publiziert.
ESTV publiziert kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2025
Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital entspricht gemäss Artikel 25abis Absatz 4 erster Satz StHG der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres.
Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung
Der Bundesrat hat am 27. November 2024 die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet.
Praxispräzisierungen zur Umsatzabgabe bei Vermittlungstätigkeit innerhalb eines Konzernverhältnisses
Die in jüngerer Zeit ergangene Rechtsprechung im Bereich der Umsatzabgabe bei der Vermittlung im Konzernverhältnis hat die ESTV dazu bewogen, Präzisierungen in ihrer Verwaltungspraxis betreffend Art. 13 Abs. 1 sowie Art. 13 Abs. 3 lit. b Ziff. 2 StG vorzunehmen. Die beiden Praxispräzisierungen werden ab sofort angewandt und finden auf alle aktuell bei der ESTV hängigen Fälle Anwendung.
Bundesrat setzt Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit per 1.1.2025 in Kraft.
Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Telearbeit per 1. Januar 2025 beschlossen.
Neues Kreisschreiben Nr. 6a: Verdecktes Eigenkapital
Am 10. Oktober 2024 hat die ESTV das aktualisierte Kreisschreiben Nr. 6a betreffend «Verdecktes Eigenkapital» publiziert.
Steuern bei der Kostenaufschlagsmethode – ESTV publiziert Stellungnahme zum Urteil des BGer 9C_37/2023
Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil 9C_37/2023 vom 11. Juni 2024 (vgl. unseren Beitrag dazu) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Steueraufwand bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode im Kontext von Art. 58 Abs. 3 DBG in der Kostenbasis zu berücksichtigen sei oder nicht.