Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Ein Uber als digitale Betriebsstätte?
Gestützt auf das konkrete Beispiel von Uber besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Können die Nutzer eine massgebende Rolle bei der Wertschöpfung eines Unternehmens der digitalen Wirtschaft spielen? Und wenn ja, wie können sie verwendet werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen?
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
FDK publiziert Umfrageergebnis zum Umsetzungsstand der STAF in den Kantonen
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Mitteilung vom 10. Mai 2019 die Umfrageergebnisse zum aktualisierten Umsetzungsstand des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (SV17 / STAF) publiziert.
Präzisierung zu rechtlichen Auskünften und Steuervorbescheiden (Steuerrulings)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 29. April 2019 Präzisierungen zum Verhaltenskodex zur Erteilung von rechtlichen Auskünften und Rulings in den Bereichen Mehrwertsteuer und Unternehmensabgabe für Radio und TV sowie Steuervorbescheiden (Steuerrulings) für die Bereiche der direkten Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben publiziert.
Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) (Volksabstimmung vom 19. Mai 2019)
Nachdem im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt wurde, haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) abgestimmt. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen (vgl. vorläufige amtliche Endergebnisse).
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu STAF-Verordnungen betreffend Eigenkapitalzinsabzug sowie betreffend Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Der Bundesrat hat am 10. April 2019 die Verordnungen zur Umsetzung der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) in die Vernehmlassung geschickt.
Anpassung der Kursliste betreffend die Direkte Bundessteuer 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. März 2019 eine Anpassung bei den Kurslisten (ICTax) betreffend die Direkte Bundessteuer 2018 publiziert.
Nationalrat will konzerninterne Finanzierung erleichtern
Der Bundesrat soll die Arbeiten an der Reform der Verrechnungssteuer wieder aufnehmen – und zwar mit Blick auf Steuererleichterungen bei konzerninterner Finanzierung. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor Steuerausfällen.
Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen (2023)
Workshop zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmenssteuerrecht 2023» vom 19./20. Juni 2023.
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2023)
Workshop zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmenssteuerrecht 2023» vom 19./20. Juni 2023.