Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Bundesrat genehmigt weitere Eckwerte der Verrechnungssteuerreform
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 weitere Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.
Steuerinformation zur STAF publiziert
Das Team Dokumentation und Steuerinformation hat in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Steuerpolitik einen Artikel «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) für das Dossier Steuerinformationen erarbeitet.
Annahme der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich
Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde, wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
Bundesrat lehnt Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» behandelt und beauftragt das EFD, eine Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe»
Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet.
Vereinfachte Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen soll gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu am 28. Juni 2019 eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Bundesrat verabschiedet Eckwerte einer Reform der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet.
FDK nimmt Stellung zur teilweisen Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Medienmitteilung vom 13. Juni 2019 Stellung genommen zum Vorschlag der vorberatenden Kommission des Ständerates, der eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung vorsieht.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» (2021)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» vom 21. September 2021 unter der Leitung von René Matteotti und Jürg B. Altorfer.
Quellensteuern – Worauf ist das Augenmerk im neuen Recht zu legen?
Workshop von Birgitte Zulauf und Abramo Lo Parco anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».