Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Bundesrat unterstützt die Abschaffung des Eigenmietwerts
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien
Der Bundesrat hat am 18. August 2021 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Tunesien ans Parlament überwiesen.
Bundesrat genehmigt neues Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
Der Bundesrat hat am 11. August 2021 ein neues Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich genehmigt.
Schweiz und Äthiopien unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Am 29.07.2021 haben die Schweiz und Äthiopien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen unterzeichnet. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Schweiz und Japan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 16. Juli 2021 haben die Schweiz und Japan ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches die Mindeststandards nach BEPS umsetzt.
Bundesrat genehmigt Anpassung des Zolltarifs ab 1. Januar 2022
Die Revision des international harmonisierten Warenverzeichnisses der Weltzollorganisation (WZO) macht eine Anpassung des Schweizer Zolltarifs nötig. Diese hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 genehmigt.