09/2021
Bundesrat unterstützt die Abschaffung des Eigenmietwerts
Tamara Bosch
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten.
Sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten, stellt der Bundesrat drei Änderungsanträge:
- Vollständiger Systemwechsel: Dieser schliesst den Wegfall des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften mit ein und schöpft das Vereinfachungspotenzial eines Systemwechsels besser aus.
- Schuldzinsenabzug: Schuldzinsen müssen weiterhin zum Abzug zugelassen werden, wenn sie der Erzielung eines steuerbaren Einkommens dienen. Dies ist namentlich bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften der Fall sowie bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften, auf denen weiterhin der Eigenmietwert erhoben wird.
- Energiespar- und Umweltschutzabzüge: Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, diese steuerliche Förderung im Steuerharmonisierungsgesetz an das CO2-Gesetz zu koppeln. Das CO2-Gesetz ist jedoch abgelehnt worden. Deshalb will der Bundesrat die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten, um das Klimaziel 2050 zu erreichen.
Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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