Mehrwertsteuerliche Behandlung von fiskalischen und anderen finanziellen Anreizen zur Standortförderung
Als Folge der globalen Mindeststeuer muss die Schweiz ihre bisherigen fiskalischen Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandardorts überdenken. Der steuerliche Vorteil bestehender Anreize (bspw. F&E-Sonderabzug, Patentbox) verliert bei betroffenen Konzernen ihre Wirkungsweise. Erste Kantone schlagen daher neue Instrumente wie den Qualified Refundable Tax Credit oder staatliche Förderungsbeiträge vor. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob solche neuen Anreize zur Standortförderung unter den mehrwertsteuerlichen Begriff «Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge» fallen und wie sie folglich zu behandeln sind, insbesondere inwiefern eine Kürzung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist oder von dieser abgesehen werden kann.
Teilrevision des MWSTG und aktuelle Entwicklungen
Am 16. Juni 2023 hat die Bundesversammlung das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Neben dem Kernelement der Besteuerung von Lieferungen über elektronische Plattformen beinhaltet die Teilrevision auch zahlreiche Änderungen im Bereich der Internationalisierung, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und sonstige Vereinfachungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt massgeblich auch von der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung ab, deren Entwurf sich vom 25. Oktober 2023 bis zum 8. Februar 2024 in der Vernehmlassung befindet.
MWST-Praxis der ESTV im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Diese Praxisfestlegungen sind aber in gewissen Bereichen unvollständig und weisen Lücken auf. Eine Überarbeitung drängt sich auf.
Selbständige Tätigkeit und Zuordnung von Leistungen im MWST-Recht – Die Crux des Aussenauftritts
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte im August 2021 in zwei Fällen die Frage, ob der Tatbestand der Selbständigkeit als ausdrückliches Erfordernis für eine subjektive Steuerpflicht erfüllt sei. Mit der Frage der Selbständigkeit unmittelbar verbunden ist die Beurteilung des Aussenauftritts, d.h. eines nach aussen wahrnehmbaren, eigenständigen Auftritts als Leistungserbringer. Gleichzeitig knüpft das MWSTG an den Aussenauftritt die Beurteilung, welchem Steuersubjekt der objektive Tatbestand der Leistungserbringung, kurz wem der erzielte Umsatz zuzuweisen ist. Die für die Steuerpflicht erforderliche Selbständigkeit sowie die Zuordnung von Leistungen sind somit aufgrund des Aussenauftritts als gemeinsames Kriterium miteinander verzahnt.
«ESTV SuisseTax»: Überführung auf die Bundesplattform «ePortal»
Die Dienstleistungen in ESTV SuisseTax werden gemäss Mitteilung der ESTV vom 15. November 2022 auf die Bundesplattform «ePortal» überführt.
ESTV publiziert Entwurf zur Praxisfestlegung MWST: Gesundheitswesen
Die ESTV hat am 6. Oktober 2022 einen ersten Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet:
Anpassung der MWST-Info 08 Privatanteile
Die Ziff. 1.5.2 und 1.5.6 der MWST-Info 08 Privatanteile der ESTV wurden infolge einer Praxisänderung am 17. September 2022 angepasst. Verwendet der Mitarbeiter sein privates Fahrzeug für betriebliche Zwecke und übernimmt das Unternehmen als Entschädigung die laufenden Betriebskosten (nicht jedoch die Anschaffungskosten), kann der Privatanteil der übernommenen Betriebskosten pauschal mit CHF 150 / Monat (inkl. MWST) berechnet werden.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der UID-Verordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die STV dem Bundesamt für Statistik Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mind. CHF 100'000, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen.
Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften