Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Grenzgängerbesteuerung bei Tele- bzw. Home-Office-Arbeit bleibt bis Ende 2020 in Kraft
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 28. August 2020, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft bleibt.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zum neuen DBA mit Bahrain und zu den Änderungen des DBA mit Kuwait
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaften zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bahrain und zum Änderungsprotokoll des DBA mit Kuwait verabschiedet.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» sowie Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger»
Die ESTV hat am 13. Juli 2020 das Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» und sowie das Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» publiziert. Gleichzeitig werden die jeweils gleichnamigen Vorgängerkreisschreiben Nr. 9 vom 22. Juni 2005 sowie Nr. 16 vom 13. Juli 2007 aufgehoben.
Schweiz und Liechtenstein unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Liechtenstein haben am 14. Juli 2020 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Schweiz und Zypern unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Zypern haben am 20. Juli 2020 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Schweiz und Malta unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Malta haben am 16. Juli 2020 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldet den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verfahrensregeln des in Art. 25 Abs. 6 und 7 DBA CH/USA vorgesehenen Schiedsverfahrens.