Berufliche Vorsorge: Möglichkeiten und Grenzen
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voir dans la langue originale (Allemand)X ist bisher als Mitarbeiterin bei der Beratungsgesellschaft «ZZ AG» angestellt. Sie beschliesst, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Beratungstätigkeit unter dem Dach einer eigenen GmbH (Neugründung) weiterzuführen.
X hat im Zeitpunkt des Austrittes aus der Vorsorgeeinrichtung der «ZZ AG» ein Altersguthaben in derHöhe von CHF 500'000 erworben. Davon entfallen CHF 400'000 auf die obligatorische Vorsorge und CHF 100'000 auf die überobligatorische Vorsorge.
X ist bisher als Mitarbeiterin bei der Beratungsgesellschaft «ZZ AG» angestellt. Sie beschliesst, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Beratungstätigkeit als Selbständigerwerbende weiterzuführen.
X hat im Zeitpunkt des Austrittes aus der Vorsorgeeinrichtung der «ZZ AG» ein Altersguthaben in der Höhe von CHF 500'000 erworben.
X ist bisher als Mitarbeiterin bei der Beratungsgesellschaft «ZZ AG» angestellt. Sie entschliesst sich, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Beratungstätigkeit als Selbständigerwerbende weiterzuführen.
X bezieht Ihr Altersguthaben infolge «Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit» gemäss Art. 5 Abs. 1lit. b FZG am 31. März 20ZZ.
X ist als Selbständigerwerbende finanziell sehr erfolgreich. Sie entschliesst sich daher, sich wieder der beruflichen Vorsorge im Rahmen der 2. Säule per 1. Januar 20ZZ+1 anzuschliessen.