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Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
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voir dans la langue originale (Allemand)Die Umsetzung der STAF auf kantonaler Ebene stellt für den Kanton Tessin eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, insbesondere weil das Tessin traditionell zu den Kantonen mit den höchsten Unternehmenssteuern gehört. Die durch die Reform erforderliche Abschaffung der Steuerprivilegien für kantonale Statusgesellschaften erhöht das Risiko, dass zahlreiche im Tessin ansässige Unternehmen in andere, steuergünstigere Kantone abwandern.
2. Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien
4. Aufdeckung stiller Reserven zu Beginn der Steuerpflicht
5. Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht
6. Zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
7. Abzug auf Eigenfinanzierung
9. Anpassungen im Bereich der Kapital- und Vermögenssteuer
10. Stärkere Besteuerung von Dividenden
11. Weitere Massnahmen auf Basis des StHG
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltu