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Steuerhinterziehung und Verrechnungssteuer
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voir dans la langue originale (Allemand)Seit dem Inkrafttreten des revidierten Art. 23 VStG per 1.
2. Berührungspunkt Nachsteuerverfahren
3. Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Nachsteuerverfahren
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer, hat bei einer im Kanton Bern ansässigen Gesellschaft im Jahr 2019 eine Buchprüfung durchgeführt. Dabei hat sie Leistungen an eng verbundene Personen entdeckt. Die Resultate wurden später an die für die Verrechnungssteuer zuständige Abteilung der ESTV weitergeleitet. Diese erkannte geldwerte Leistungen für die Steuerperioden 2017 und 2018, weshalb sie im April 2021 bei der Gesellschaft nachträglich die