Der Standort Schweiz ist derzeit aus verrechnungssteuerlicher Sicht unattraktiv für die Emission von Anleihen, weshalb Unternehmen oft ins Ausland ausweichen.
Mit der Zielsetzung den Emissionsstandort Schweiz attraktiver zu machen, wurden bereits mehrere Anläufe für eine Reform der Verrechnungssteuer unternommen. Diese Vorlagen hatten aus verschiedenen Gründen einen schweren Stand und wurden früher oder später beerdigt.
Quick ReadDer Standort Schweiz ist derzeit aus verrechnungssteuerlicher Sicht unattraktiv für die Emission von Anleihen, weshalb Unternehmen oft ins Ausland ausweichen.
Mit der Zielsetzung den Emissionsstandort Schweiz attraktiver zu machen, wurden bereits mehrere Anläufe für eine Reform der Verrechnungssteuer unternommen. Diese Vorlagen hatten aus verschiedenen Gründen einen schweren Stand und wurden früher oder später beerdigt. Der Bundesrat hat nunmehr einen neuen Anlauf genommen, die Verrechnungssteuer im Bereich der Zinsen anzupassen. Einschliesslich der Vernehmlassungsvorlage zur aktuellen Reform war allen Reformvorschlägen der teilweise Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip gemein. Mit der aktuellen Vorlage geht der Bundesrat indes neue Wege, indem er keinen Systemwechsel vorschlägt, sondern die Verrechnungssteuer auf Zinsen weitgehend ersatzlos zur Abschaffung beantragt. Anders als im vorangehenden Reformvorschlag, verzichtet er auf ein Meldeverfahren – oder anders ausgedrückt, wird dem steuerlichen Bankgeheimnis im Inland eine vergleichsweise grössere Bedeutung zugestanden.
Dieser Vorschlag führt zu einer spürbaren administrativen Erleichterung für die am Prozess Beteiligten, stärkt den inländischen Anleiheemissionsstandort und führt aufgrund des derzeitigen Tiefzinsumfelds zu lediglich geringen Mindereinnahmen, die bereits innerhalb weniger Jahre durch die zusätzlich ausgelösten Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse kompensiert werden dürften.
Als Begleitmassnahme zur Verrechnungssteuer strebt der Bundesrat zudem die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen an.
Wermutstropfen der Vorlage sind, dass eine neue Sicherungslücke eröffnet wird und die Reform auf den Anleihenmarkt begrenzt bleibt. Zu Gunsten der Stärkung des Fremdkapitalmarkts nimmt der Bundesrat die Schwächung des Sicherungszwecks in Kauf. Bezüglich Reformschritte beim Eigenkapital ist verständlich, dass der Bundesrat angesichts der fragilen wirtschaftlichen Situation und des geringeren Reformdrucks bei Beteiligungsrechten darauf verzichtet.
Mit diesem bundesrätlichen Ansatz punktueller Reformschritte in technisch bewährten Bahnen lässt sich vermutlich kein Schönheitspreis gewinnen. Nichts desto trotz ist die Vorlage wirtschaftlich geboten und geeignet, nach mehreren erfolglosen Anläufen zu einer pragmatischen und mehrheitsfähigen Lösung zu kommen. Es bleibt abzuwarten, wie das Parlament mit der Vorlage umgehen wird; die Debatte ist bereits angelaufen.