Das aktuelle Grenzgängerabkommen mit Italien stammt aus dem Jahr 1974 und sieht keine Möglichkeit von Home-Office vor. In der Zwischenzeit wurde am 23.
Quick Read
Das aktuelle Grenzgängerabkommen mit Italien stammt aus dem Jahr 1974 und sieht keine Möglichkeit von Home-Office vor. In der Zwischenzeit wurde am 23. Dezember 2020 von der Schweiz und Italien ein neues Abkommen unterzeichnet, welches im Zusatzprotokoll Bestimmungen über das Home-Office enthält. Darin ist vorgesehen, dass sich die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dem Home-Office regelmässig konsultieren. Zudem lässt das Abkommen auch Raum für die Auslegung, dass das Home-Office bis zu maximal 45 Tagen im Jahr zulässig sein könnte, ohne die Anwendung des Abkommens in Frage zu stellen.
Das neue Grenzgängerabkommen wurde vom schweizerischen Parlament am 1. März 2022 angenommen. Zurzeit ist aufgrund der aktuellen politischen Situation unsicher, ob das Abkommen auch durch das italienische Parlament noch vor Ende Jahr 2022 ratifiziert wird, sodass es – wie ursprünglich geplant – per 1. Januar 2023 in Kraft treten könnte. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre es wünschenswert, das Home-Office unter dem Grenzgängerabkommen von 1974 zu regeln. Zwar haben die zuständigen Behörden am 22. Juli 2022 mit einer gemeinsamen Erklärung klargestellt, dass weiterhin die während der COVID-19-Pandemie mittels Verständigungsvereinbarung getroffene Regelung zur Anwendung gelangt. Vor Ende Oktober 2022 wollten sich die zuständigen Behörden erneut konsultieren, um zu prüfen, ob die Bedingungen zu Anwendung der Verständigungsvereinbarung weiterhin vorliegen. Bis heute sind dazu keine weiteren Informationen veröffentlicht worden, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Verständigungsvereinbarung weiterhin anwendbar ist. Damit hängt die Dauer der Gültigkeit dieser Regelung wohl auch von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie ab. Ein Update seitens der zuständigen Behörden wird – wahrscheinlich spätestens im Frühjahr 2023 – zu erwarten sein.
Die Ausführungen in diesem Beitrag werden von der Autorin in ihrer persönlichen Eigenschaft geäussert und binden die Steuerverwaltung des Kantons Tessin in keiner Weise.
Einleitung
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens ge