Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen.
Quick ReadSeit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind in der Abgabenordnung enthalten und gelten für alle Steuern, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Entwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes enthalten. Gemeinsamer Nenner der Regelung in Deutschland und des Vorhabens in der Schweiz ist die Einführung der Möglichkeit des vollautomatisierten Erlasses von Verfügungen in weitgehend standardisierten Verfahren. Sie können für weitere Verwaltungsverfahren insofern als Vorbild herangezogen werden, als sie Möglichkeiten aufzeigen, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör umgesetzt werden kann. Gleichzeitig stellt die Sicherstellung des Untersuchungsgrundsatzes einen grossen Schwachpunkt dar, den bislang keine Regelung wirklich zufriedenstellend gelöst hat.