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Verfahren bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Workshop von Nicole Bühler anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. Mai 2022 mit dem Titel «Steuerverfahrensrecht einschliesslich Rechtsmittelverfahren».
Frau Huber ist am 12. Februar 2021 unerwartet in Bülach, Kanton Zürich verstorben. Sie war nicht verheiratet, hinterliess keine Nachkommen und auch keine letztwilligen Verfügungen. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Nachforschungen des Bezirksgerichts Bülach haben ergeben, dass ihre nächsten gesetzlichen Erben ihre Neffe Marcel Meier in Bern und ihre Nichte Nathalie Meier-Weber, wohnhaft in Genf, sind. Ihre Nichte Nathalie ist ausserdem ihr Patenkind. Weitere Erben wurden nicht ermittelt. Frau Huber hinterliess den beiden Erben eine Liegenschaft in Bülach sowie diverse Bankkonti und Wertschriftendepots bei mehreren Banken in Zürich und Basel.
Im Nachlass von Frau Huber wurde von ihrer Wohnsitzgemeinde Bülach das Verfahren für die steuerliche Inventaraufnahme eingeleitet.
Das schriftliche Inventarverfahren im Nachlass von Frau Huber wurde von der Wohnsitzgemeinde Bülach eingeleitet und durchgeführt. Die Nichte von Frau Huber nahm durch Einreichung der ihr vorliegenden und aufgefundenen Unterlagen bestmöglich daran teil. Die zusammengestellten Dokumente reichte Nathalie bei den Inventarbehörden der Stadt Bülach zur Prüfung und Weiterleitung an das Kantonale Steueramt Zürich ein. Letzteres hat unter anderem die Erbschaftssteuerpflicht zu beurteilen.
Das Kantonale Steueramt Zürich eröffnet in einem nächsten Schritt ein Erbschaftssteuerverfahren im Nachlass von Frau Huber, zuhanden von Nathalie als Vertreterin der Erbengemeinschaft. Grundlage bilden die im Inventarverfahren deklarierten Werte in der Steuererklärung per Todestag sowie die im Inventarfragebogen gemachten Angaben. Am 16. November 2021 ergeht von dem Kantonalen Steueramt Zürich die Erbschaftssteuerverfügung im Nachlass von Frau Huber.
Herr und Frau Wolf heirateten im Jahr 1945 in Basel. Das Ehepaar hat zwei Kinder, die Tochter Laura Wolf-Meyer und den Sohn und wohnte in Stäfa. Der Ehemann von Frau Wolf verstarb völlig unerwartet am 20. Januar 2021. Im Rahmen der amtlichen Inventarisation des Todesfalls ihres Ehemannes legte Frau Wolf die bisher nicht versteuerten Vermögenswerte bei einer liechtensteinischen Bank im Inventarfragebogen des Kantons Zürichs offenlegen. Dabei handelte es sich um ein Nummernkonto. Die Bankformulare (Formular A) wiesen in den ersten Jahren Frau Wolf und später das Ehepaar Wolf zusammen als wirtschaftlich Berechtigte aus.