1.1 Sachverhalt
Antoine Maître ist verheiratet und wohnt in Lausanne. Seit 2010 ist er als selbständiger Anwalt in Genf tätig.
Die Eheleute Maître reichten innert Frist im Kanton Waadt die Steuererklärungen 2010-2014 ein. Die Waadtländer Steuerverwaltung veranlagte die Eheleute und nahm eine interkantonale Steuerausscheidung vor, in welcher der Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Ehemanns aus der Anwaltskanzlei in den Kanton Genf ausgeschieden bzw. im Kanton Waadt nur satzbestimmend besteuert wurde. Der Kanton Waadt sandte der Genfer Steuerverwaltung jeweils Kopien der Veranlagungsverfügungen. Im Kanton Waadt lief das Steuerverfahren also in jeder Hinsicht korrekt wie folgt ab:
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Erst im Jahr 2015 kümmerte sich die Genfer Steuerverwaltung um die Eintreibung der Steuern 2010-2013 aufgrund der beschränkten Steuerpflicht. Der Aufforderung der Genfer Steuerbehörde zur Einreichung der Steuererklärungen 2010-2013 leisteten die Eheleute im April 2015 postwendend Folge.
Die Genfer Steuerverwaltung veranlagte die (unstrittigen) Steuern und auferlegte Antoine Maître Bussen wegen versuchter Steuerhinterziehung (in der Höhe von 1/3 der hinterzogenen Steuer).
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Antoine Maître wehrte sich gegen die Busse und machte geltend, dass die Waadtländer Steuerbehörde ihm zugesichert habe, für alle Steuerjahre jeweils eine Kopie der Genfer Steuerverwaltung zugestellt zu haben. Das Verwaltungsgericht des Kantons Genf hob mit Urteil vom 15. Mai 2018 die Bussenverfügung auf, worauf die Genfer Steuerbehörde ans Bundesgericht gelangte.
1.2 Fragen
Wie heisst das Rechtsmittel ans Bundesgericht? Was kann damit gerügt werden (zulässige Beschwerdegründe)?
Wer ist in Genf beschränkt steuerpflichtig? Antonine Maître oder auch seine Ehefrau?
Verletzten die Eheleute eine Verfahrenspflicht (Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung) oder ist die Einreichung der Steuererklärung am Nebensteuerdomizil entbehrlich?
Kann der Kanton Genf die Steuern für die Steuerjahre 2010-2013 noch im offenen Verfahren veranlagen?
Ist das Verhalten von Antoine steuerstrafrechtlich relevant hinsichtlich (a) vollendeter Steuerhinterziehung, (b) versuchter Steuerhinterziehung, (c) Steuerbetrug und/oder (d) Verletzung von Verfahrenspflichten?
Hat sich die Ehefrau Elonie strafbar gemacht?
Hat Antoine Maître mit einem Eintrag ins Strafregister zu rechnen?
Was hätte sich geändert, wenn die Genfer Steuerverwaltung sogar erst im Jahre 2016 tätig geworden wäre?
2.1 Sachverhalt
Pia Pfister ist selbständig erwerbende Inhaberin eines Restaurants. Sie hat seit 20 Jahren ein Konto mit 2 Mio. Euro bei der Deutschen Bank, welches sie bisher in ihren Steuererklärungen „vergass“ zu deklarieren. Bis und mit Steuerperiode 2018 ist Pia Pfister rechtskräftigt veranlagt. Frau Pfister möchte mit diesem Geld ein Haus kaufen und deshalb reinen Tisch machen.
2.2 Fragen
Braucht es für eine gültige Selbstanzeige Freiwilligkeit der Pflichtigen? Spielt das Motiv für die Gültigkeit der Selbstanzeige eine Rolle?
Welchen Einfluss hat das Inkrafttreten des AIAG am 1. Januar 2017 auf Selbstanzeigen, welche ein Konto in einem AIA-Staat betreffen?
Was sind die Konsequenzen für Pia Pfister, wenn eine gültige straflose Selbstanzeige
- bejaht wird?
- verneint wird?
3.1 Sachverhalt
Peter Pan besitzt seit 2005 drei geerbte Gemälde mit einem aktuellen Verkehrswert von insgesamt Fr. 5 Mio. In den letzten 15 Jahren hat er diese Gemälde in seinen Steuererklärungen jeweils mit gesamthaft Fr. 100'000 deklariert.
Die seit Sommer 2019 von ihm getrennt lebende Ehefrau Petra Pan meldet diesen Sachverhalt den Steuerbehörden Anfang 2020 und legt ihrem Schreiben Unterlagen der Versicherung bei, denen zu entnehmen ist, dass die Gemälde vor 12 Jahren für 4 Mio. versichert wurden. Die Eheleute Pan sind bis und mit 2018 rechtskräftig veranlagt.
3.2 Fragen
Kann ein Nachsteuerverfahren durchgeführt werden? Gegen wen? Für welche Steuerperioden? Wer haftet für allfällige Nachsteuern?
Kann Peter Pan erfolgreich geltend machen, da er noch mit Petra verheiratet sei, liege eine straflose Selbstanzeige vor?
Kann ein Hinterziehungsverfahren durchgeführt werden?
Gegen wen wird ein allfälliges Hinterziehungsverfahren eröffnet? Wer haftet für allfällige Bussen?
4.1 Sachverhalt
Die Panzer AG wurde für die Steuerperiode 2016 rechtskräftig eingeschätzt, deren verwitweter Alleinaktionär und Verwaltungsrat Paul Panzer ebenfalls.
Nachträglich stellt sich heraus, dass der Gewinn der Panzer AG um Fr. 50'000 zu tief deklariert worden war, weil der Steuerberater Sigi Süsswind seinem Klienten Paul Panzer geraten hatte, den Gewinn der AG, der 2016 aussergewöhnlich hoch war, zu reduzieren, indem er seinen beiden 10- und 12-jährigen Kindern einen Lohn von je Fr. 25'000 "bezahle" bzw. eine entsprechende Buchung vornehme. Paul Panzer hat diesen Rat angenommen, weshalb Sigi Süsswind die entsprechende Buchung vorgenommen und die Steuererklärungen der Panzer AG und von Paul Panzer eingereicht hat.
Für die Kinder wurden keine Steuererklärungen eingereicht; die Summe von Fr. 50‘000 hat Paul bar bezogen.
4.2 Fragen
Mit welchen Konsequenzen hat die Panzer AG zu rechnen?
Mit welchen Konsequenzen hat der Steuerpflichtige Paul Panzer zu rechnen? Bitte erläutern Sie alle betroffenen Steuerarten und (Steuer-)Delikte.
Was wäre anders, wenn Paul Panzer selbständig erwerbend wäre?
Mit welchen Konsequenzen hat der Steuerberater Süsswind zu rechnen?
Kann Paul Panzer eine allfällige Busse wegen Steuerhinterziehung an seinen Berater Süsswind überwälzen? Wenn ja, aus welchem Grund? Wenn nein, warum nicht?