Am 14. April 2021 veröffentlichte der Bundesrat die «Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarktes)». Diese Reformvorlage zielt im Grundsatz auf die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen sowie, als Begleitmassnahme, auf die Abschaffung der Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen ab.
Die präsentierte Reformvorlage ist aufgrund der unstrittig positiven Anreize für die Schweizer Fremdkapital- und Konzernfinanzierungsmärkte zu begrüssen.
Quick ReadAm 14. April 2021 veröffentlichte der Bundesrat die «Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarktes)». Diese Reformvorlage zielt im Grundsatz auf die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen sowie, als Begleitmassnahme, auf die Abschaffung der Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen ab.
Die präsentierte Reformvorlage ist aufgrund der unstrittig positiven Anreize für die Schweizer Fremdkapital- und Konzernfinanzierungsmärkte zu begrüssen. Aus standortpolitischer Sicht ist die angedachte Reform geradezu unverzichtbar. Gerade vor dem Hintergrund der voraussichtlichen globalen Nivellierung der Gewinnsteuersätze und den potentiellen negativen Auswirkungen auf die Schweiz sollte der (verbleibende) Spielraum für steuerliche Massnahmen grösstmöglich ausgenutzt werden, um die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich zu fördern.
Mit einem technisch einfachen Steuersystem wurde nun auch der Forderung nach einer reduzierten Komplexität in der Umsetzung Rechnung getragen. Einige (tlw. noch zu konkretisierende) Umsetzungsfragen werden nachfolgend adressiert, deren Bedeutung in der Gesamtbeurteilung der Vorlage allerdings eher untergeordnet ist. Es werden insbesondere die Kundenidentifikation durch die Finanzinstitutionen, die Auswirkungen der Reform auf die strukturierten Produkte, die Behandlung der Ersatzzahlungen bei Securities Lending/Borrowing-Geschäften und bei den indirekten Zinsanlagen sowie den Auswirkungen der Reform auf die Konzernfinanzierung beleuchtet.
Im weiteren Prozess noch zu konkretisieren sind Fragen nach der Statusbestimmung sowie der Bestimmung von Statusänderungen bei Kunden im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer auf Zinsen auf Kundenguthaben. Insbesondere bleibt vorläufig offen, ob in Fällen fälschlicherweise erhobener Verrechnungssteuern bei Statusänderungen eine Korrektur auf dem DBA-Rückerstattungsweg möglich sein wird.
Im Zusammenhang mit Securities Lending/Borrowing-Geschäften scheint mit der jetzigen Reformvorlage eine Chance verlorenzugehen, die geltenden Praxisanweisungen zur Rückerstattung der auf solchen Transaktionen erhobenen Verrechnungssteuern, insbesondere bei Transaktionen mit ausländischen Borgern, gesetzlich zu verankern.
Die angedachte Gleichbehandlung der direkten und indirekten Zinsanlagen ist grundsätzlich ebenfalls zu begrüssen. Prüfenswert wäre die Einführung eines Systems für die Ausschüttung der Zinserträge mittels separatem Coupon.
Begrüssenswert sind letztlich auch die Auswirkungen der angedachten Regelungen auf die Konzernfinanzierungsaktivitäten, insbesondere die «Unschädlichmachung» von Mittelrückflüssen in die Schweiz.