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Stiftungen und Mehrwertsteuer
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view in original language (German)Stiftungen – auch gemeinnützige -, welche unternehmerisch tätig sind, unterliegen der MWST ebenso wie andere Wirtschaftsbeteiligte. Dabei sind gewisse Punkte zu beachten, die für diese Rechtsform von spezieller Bedeutung sind.
So sind etwa gemeinnützige Organisationen von der Steuerpflicht befreit, wenn sie weniger als CHF 250'000 (vor 2023 < 150'000) Umsatz aus Leistungen erzielen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.
1. Steuerpflicht von Stiftungen
3. Nicht-unternehmerischer Bereich
5. Stiftungen der öffentlichen Hand – Revision des MWSTG
Die subjektive Steuerpflicht richtet sich auch für eine Stiftung nach Art. 10 MWSTG. Sie muss unternehmerisch tätig sein und Leistungen im Inland erbringen oder Sitz im Inland haben, um steuerpflichtig zu sein. Unternehmerisch tätig ist, wer eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Eine Gewi