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Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
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view in original language (German)Offshore-Strukturen, namentlich Stiftungen, Trusts und vermögensverwaltende Sitzgesellschaften, sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore) Strukturen zu einer Steuerumgehung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
1. Steuerhinterziehung vs. Steuerbetrug
2. Steuerrechtliche Behandlung von (Offshore-)Strukturen in der Schweiz
Im Gegensatz zum Ausland unterscheidet das Schweizer Steuerrecht zwischen der Verletzung von Verfahrenspflichten gemäss Art. 174 des Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Steuerhinterziehung (Art. 175 DBG) und Steuerbetrug (Art. 186 DBG). Die konkrete Busse für Steuerhinterziehung ist abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer und damit von der Schwere des Delikts und dem Verschulden. Bei einer fortgesetzten Hinterziehung grosser Steuer