In den kommenden Jahren stehen zahlreiche kleine und mittelgrosse Unternehmen in der Schweiz vor der Herausforderung, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln. Wenn ein Unternehmen im Familienbesitz bleiben soll, kommt hierfür eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung in Betracht.
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In den kommenden Jahren stehen zahlreiche kleine und mittelgrosse Unternehmen in der Schweiz vor der Herausforderung, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln. Wenn ein Unternehmen im Familienbesitz bleiben soll, kommt hierfür eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung in Betracht. Die Planung und Umsetzung der Nachfolge ist ein für Unternehmer wichtiges Thema mit Bezugspunkten zu zahlreichen Rechtsgebieten (insbesondere Güterrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht).
In jedem Fall empfiehlt es sich, eine Unternehmensnachfolge frühzeitig anzugehen. Um die Herausforderungen zu lösen, muss man umfassend planen. Steuerrechtliche Überlegungen sind oft massgebend für die Wahl der Nachfolgelösung. Aus steuerlicher Sicht ist primär relevant, ob es sich um die Nachfolge in Personenunternehmen oder in Kapitalgesellschaften handelt. Bei Personenunternehmen sieht man in der Praxis häufig, dass diese im Rahmen der Nachlassplanung steuerneutral in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.
Bei einer unentgeltlichen Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder von Todes wegen sind Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerfolgen zu prüfen. Vermögensübergänge an den Ehegatten sind in allen Kantonen, solche an die Nachkommen in den meisten Kantonen steuerbefreit. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze sehen sodann überwiegend Aufschubtatbestände oder Ermässigungen bei Unternehmensnachfolgen vor.
In den kommenden Jahren stehen zahlreiche kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) in der Schweiz vor der Herausforderung, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln – insbesondere, wenn es um den Fortbestand im Familienbesitz geht. Die Planung und Umsetzung dieses Übergangs sind für Unternehmer von grosser Bedeutung. Dieser Prozess berührt verschiedene Rechtsbereiche, insbesondere Güterrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.