Citation: Petra Caminada, Solidarhaftung unter Ehegatten im Steuerrecht «Drum prüfe, wer sich ewig bindet…»
, in zsis) 3/2020, A12, N [...] (publ.zsis.ch/A12-2020)
«Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, haften solidarisch für die Gesamtsteuer.» So lautet der Gesetzestext in Bezug auf die Solidarhaftung von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten auf Bundes- sowie in den meisten Fällen auf Kantons- und Gemeindeebene. Unterschiede gibt es in Bezug auf die Frage, ob die Solidarhaftung nach der rechtlichen oder tatsächlichen Ehetrennung für offene Steuerrechnungen, die während der ungetrennten Ehe entstanden sind, weiterbesteht und ob die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten die Solidarhaftung aufhebt.
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«Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, haften solidarisch für die Gesamtsteuer.» So lautet der Gesetzestext in Bezug auf die Solidarhaftung von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten auf Bundes- sowie in den meisten Fällen auf Kantons- und Gemeindeebene. Unterschiede gibt es in Bezug auf die Frage, ob die Solidarhaftung nach der rechtlichen oder tatsächlichen Ehetrennung für offene Steuerrechnungen, die während der ungetrennten Ehe entstanden sind, weiterbesteht und ob die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten die Solidarhaftung aufhebt. Auf Bundesebene sieht Art. 13 Abs. 1 Satz 2 DBG eine Aufhebung der Solidarhaftung bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten vor. Weiter entfällt die Solidarhaftung gemäss Art. 13 Abs. 2 DBG bei in Trennung lebenden Ehegatten für alle noch offenen Steuerrechnungen. Da das StHG keine Regelung zur Solidarhaftung von Ehegatten enthält, können die Kantone Regelungen vorsehen, die weitergehen als Art. 13 DBG. Das haben denn auch einige Kantone getan. So entfällt im Kanton Waadt die Solidarhaftung weder bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten noch für im Trennungszeitpunkt offene Steuerrechnungen. Der Kanton Basel-Stadt schliesst eine Solidarhaftung der Ehegatten gänzlich aus und legt fest, dass jeder Ehegatte nur für die auf seinen Anteil anfallenden Steuern haftet. Da die Trennung einer Ehe meistens nicht nur emotional, sondern auch monetär schwer wiegt, können Fragen im Zusammenhang mit Vorauszahlungen von Steuern und Rückerstattungen von Steuerguthaben zusätzliche Streitigkeiten auslösen. Dabei geht nicht selten derjenige Partner als Verlierer vom Feld, der Vorauszahlungen erbracht oder der infolge momentaner Zahlungsunfähigkeit des anderen alle Steuern bezahlt hat. In der Praxis treten solche Fälle immer wieder auf. Allzu häufig ist dabei der wirtschaftlich schlechter gestellte Ehegatte, meistens die Ehefrau, nicht in der Position, sich zu wehren. Vorliegender Artikel befasst sich mit der unterschiedlichen Ausgestaltung der Solidarhaftung auf Bundes- und Gemeindeebene und gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zu diesem Thema.
Anna und Daniel sind seit mehreren Jahren verheiratet. Sie sind beide erwerbstätig. Anna arbeitet in einem reduzierten Pensum als Angestellte in einem Dienstleistungsbetrieb. Daniel ist selbständig erwerbstätiger Handwerker. Daniel kümmert sich unter anderem um die Steuern. Anna ist froh, dass sie sich mit diesen komplizierten Formularen nicht auseinandersetzen muss, sondern nur einmal im Jahr dort zu unterschreiben hat, wo Daniel es ihr zeigt