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«Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, haften solidarisch für die Gesamtsteuer.» So lautet der Gesetzestext in Bezug auf die Solidarhaftung von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten auf Bundes- sowie in den meisten Fällen auf Kantons- und Gemeindeebene. Unterschiede gibt es in Bezug auf die Frage, ob die Solidarhaftung nach der rechtlichen oder tatsächlichen Ehetrennung für offene Steuerrechnungen, die während der ungetrennten Ehe entstanden sind, weiterbesteht und ob die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten die Solidarhaftung aufhebt.
1. Anna und Daniel – Ein Beispiel aus der Praxis
2. Haftung bei tatsächlich ungetrennter Ehe – Grundsatz
3. Haftung bei tatsächlich ungetrennter Ehe – Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten
4. Haftung bei tatsächlich getrennter Ehe
Anna und Daniel sind seit mehreren Jahren verheiratet. Sie sind beide erwerbstätig. Anna arbeitet in einem reduzierten Pensum als Angestellte in einem Dienstleistungsbetrieb. Daniel ist selbständig erwerbstätiger Handwerker. Daniel kümmert sich unter anderem um die Steuern. Anna ist froh, dass sie sich mit diesen komplizierten Formularen nicht auseinandersetzen muss, sondern nur einmal im Jahr dort zu unterschreiben hat, wo Daniel es ihr zeigt