- Other
Rechnungslegung im Steuerstrafrecht
Note: This language version is an automatically generated translation. The text may therefore contain linguistic and terminological errors.
view in original language (German)Während für die gesetzeskonforme Besteuerung die handelsrechtskonforme Jahresrechnung massgeblich ist, knüpft das Steuerstrafrecht an die handelsrechtswidrige Jahresrechnung an. Da es dem schweizerischen Steuerstrafrecht an einem Gesamtkonzept fehlt und die Steuerstrafbestimmungen in den einzelnen Steuergesetzen enthalten sind, deren Verfolgung unterschiedlichen Behörden obliegt, kann der Einsatz einer Buchhaltung, die Unregelmässigkeiten enthält, zu einer Vielzahl von nicht aufeinander abgestimmten Steuerstrafverfahren und Steuerstrafen führen.
Besonders einschneidend sind dabei Verfahren, welche verdeckte Gewinnausschüttungen ahnden.
2. Steuerstrafrechtlich relevante Unregelmässigkeit der Buchhaltung
3. In Frage kommende (Steuer-)Straftatbestände
4. Verhältnis zwischen den einzelnen Tatbeständen und Verfahren
Grundtatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung.01 Eine solche begeht im Bereich der direkten Steuern, wer als steuerpflichtige Person bewirkt, dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist.02 Auch bei den anderen Steuerarten knüpft der Hinterziehungstatbestand an das Vorenthalten von Steuern<a id="footnote-03" class="footn