Citation: Isabelle Wirth, Generationenwechsel in der Stiftungslandschaft - Ein Blick auf gemeinnützige Stiftungen , in zsis) 4/2024, A17, N [...] (publ.zsis.ch/A17-2024)
Früher galt Philanthropie als einseitiges Engagement, das vor allem den Empfangenden zugutekam. Heute wird zunehmend erkannt, dass Philanthropie auch den Gebenden positive Auswirkungen bringt, indem sie aktiv gesellschaftliche Herausforderungen mitgestalten.
Die Finanzkrise von 2008 hatte signifikante Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und insbesondere auf die Millennial-Generation, die aktuell die Unternehmerinnen und Unternehmer von morgen stellt.
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Früher galt Philanthropie als einseitiges Engagement, das vor allem den Empfangenden zugutekam. Heute wird zunehmend erkannt, dass Philanthropie auch den Gebenden positive Auswirkungen bringt, indem sie aktiv gesellschaftliche Herausforderungen mitgestalten.
Die Finanzkrise von 2008 hatte signifikante Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und insbesondere auf die Millennial-Generation, die aktuell die Unternehmerinnen und Unternehmer von morgen stellt. Die Krise führte zur Etablierung einer neuen Wirtschaftsform, in der Unternehmen nicht länger zwischen Gewinnstreben und gemeinnützigen Zielen wählen müssen. Stattdessen wird von modernen Unternehmen erwartet, dass sie sowohl finanzielle Erträge als auch positive gesellschaftliche Beiträge anstreben, was immer mehr den Erwartungen verantwortungsbewusster Investorinnen und Investoren entspricht.
In der Schweiz wächst der Stiftungssektor kontinuierlich. Das gesamte Stiftungsvermögen in der Schweiz beläuft sich auf 139,5 Milliarden Franken und hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre fast verdoppelt. Das Stiftungsvermögen kann insbesondere durch Wertsteigerungen, Erträge und Spenden wachsen.
Dieser Artikel geht auf die steuerliche Behandlung der Zuwendungen von Stifterinnen und Gönnern ein. Er beleuchtet insbesondere, inwiefern die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung aus steuerlicher Sicht attraktiv sein kann, aber auch welche spezifischen Verpflichtungen und Herausforderungen damit einhergehen.
1. Steuerbefreiung - verschiedene Steuerarten
1.1 Gewinn- und Kapitalsteuern
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und andere juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sind grundsätzlich steuerpflichtig (Art. 49 lit. a und b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG bzw. Art. 20 Abs. 1 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)). Eine Steuerbefreiung kann jedoch nach Art. 56 lit. g DBG und Art. 23 lit. f StHG gewährt werden, wenn die juristische Person gemeinnütz