- Unternehmen
Generationenwechsel in der Stiftungslandschaft - Ein Blick auf gemeinnützige Stiftungen
1. Steuerbefreiung - verschiedene Steuerarten
2. Steuerliche Qualifikation von Zuwendungen durch natürliche und juristische Personen an Stiftungen
Früher galt Philanthropie als einseitiges Engagement, das vor allem den Empfangenden zugutekam. Heute wird zunehmend erkannt, dass Philanthropie auch den Gebenden positive Auswirkungen bringt, indem sie aktiv gesellschaftliche Herausforderungen mitgestalten.
Die Finanzkrise von 2008 hatte signifikante Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und insbesondere auf die Millennial-Generation, die aktuell die Unternehmerinnen und Unternehmer von morgen stellt.
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und andere juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sind grundsätzlich steuerpflichtig (Art. 49 lit. a und b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG bzw. Art. 20 Abs. 1 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)). Eine Steuerbefreiung kann jedoch nach Art. 56 lit. g DBG und Art. 23 lit. f StHG gewährt werden, wenn die juristische Person gemeinnütz