Das Mitteilungsverfahren MiKaDiv tritt am 1. Februar 2027 in Kraft und revolutioniert die Abwicklung von Kapitalertragsteuern auf Dividenden deutscher Aktien. Für ausländische Anleger ist die elektronische Meldung künftig Voraussetzung für Quellensteuerentlastungen – ohne sie ist keine Erstattung mehr möglich. Schweizer Verwahrstellen sind auch davon betroffen. Sie müssen vollständige und fristgerechte Daten entlang der Verwahrkette bereitstellen. Fehlende Informationen führen zu Definitivbelastungen mit 26,375 % Quellensteuer für die Kunden. Die Datenanforderungen sind umfangreich und betreffen Anleger- sowie Transaktionsinformationen. Während die deutsche Finanzverwaltung davon ausgeht, dass die meisten Daten bereits in regulären Geschäftsprozessen vorliegen, zeigt die Praxis ein anderes Bild: Bei Omnibuskonten, indirekten Kundenbeziehungen und steuerlich transparenten Strukturen müssen Datenpunkte ermittelt werden. Schweizer Verwahrstellen sollten bis Mitte 2026 entscheiden, wie sie MiKaDiv implementieren wollen, um bis Ende 2026 vollständig einsatzbereit zu sein.