Der Wirtschaftsstandort Schweiz basiert auf einer jahrzehntelangen Erfolgsgeschichte, die wesentlich auf tiefen statutarischen Steuersätzen und fiskalischen Anreizen fusst. Solche Anreize führen zu einer reduzierten steuerlichen Bemessungsgrundlage oder sehen für ausgewählte Erträge einen tieferen Steuersatz als üblich vor. Aus standortpolitischer Perspektive stellen solche Anreize für Unternehmen eine Investition des Staates dar: Er verzichtet auf Steuereinnahmen oder gewährt Unternehmen sonstige finanzielle Vorteile in der Hoffnung, dass sich neue Unternehmen ansiedeln, Arbeitsplätze schaffen und investieren – und damit die gesamte Wirtschaft und folglich die Steuereinnahmen langfristig wachsen. Mit der OECD-Mindeststeuer kommt dieser Ansatz mit tiefen Steuersätzen und fiskalischen Anreizen an seine Grenzen. Bei grossen, internationalen Konzernen wird der Effekt durch eine Ergänzungssteuer teilweise oder vollständig kompensiert, sofern ein effektiver Steuersatz von weniger als 15 % resultiert.
Fiskalische Anreize haben in der Schweiz eine lange Geschichte. Sie wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch die Kantone eingeführt und fortlaufend ausgebaut. Nach dem Zweiten Weltkrieg harmonisierte die Schweiz diese Anreize, um mehr Rechtsgleichheit und Transparenz zu schaffen. Anfang des 21. Jahrhunderts gerieten sie jedoch in die Kritik des Auslands, worauf die Schweiz sie im Rahmen der STAF abschaffen und neue Anreize einführen musste. Im Fokus stehen aktuell die Patentbox, der F&E-Sonderabzug sowie Steuererleichterungen für Neuansiedlungen. Mit der OECD-Mindeststeuer sind auch diese noch neuen Anreize teilweise nicht mehr mit übergeordneten Rechtsvorschriften kompatibel und müssen erneut angepasst werden.
Diese neue Ausgangslage darf jedoch nicht zum voreiligen Schluss führen, dass fiskalische Anreize grundsätzlich unwirksam sind. Das OECD-Regelwerk schafft neue Rahmenbedingungen. Methodisch müssen die Anreize neu aufgesetzt werden, beispielsweise als auszahlbare Steuergutschriften und Direktzahlungen. Erste Kantone haben diesen Weg bereits beschritten. Auch separate Anreize für KMUs sind denkbar, da diese nicht der OECD-Mindeststeuer unterliegen. Gefördert werden sollen grundsätzlich nur noch substanz- und wertschöpfungsbasierte Aktivitäten, was über die aktuelle Förderung von Forschung und Entwicklung hinausgehen kann. So könnte die Schweiz beispielsweise Produktion, Digitalisierung, KI oder die Aktivierung des inländischen Fachkräftepotenzials fördern.