In der Schweiz ist der Aktionärsbindungsvertrag oder Stimmbindungsvertrag üblich, in Deutschland ist er unbekannt. Da der Aktionärsbindungsvertrag ein Vertrag sui generis ist, droht er von deutschen Finanzbehörden zu Lasten des deutschen Aktionärs einer Schweizer Gesellschaft verstanden zu werden.
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In der Schweiz ist der Aktionärsbindungsvertrag oder Stimmbindungsvertrag üblich, in Deutschland ist er unbekannt. Da der Aktionärsbindungsvertrag ein Vertrag sui generis ist, droht er von deutschen Finanzbehörden zu Lasten des deutschen Aktionärs einer Schweizer Gesellschaft verstanden zu werden. Hintergrund ist die seit 2022 revidierte Hinzurechnungsbesteuerung. Die Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnet die deutschen CFC-Rules. Sie setzt eine Beherrschung durch deutsche Steuerpflichtige voraus. Neu ist massgeblich, ob der deutsche Steuerpflichtige allein oder zusammen mit nahestehenden Personen zu mehr als der Hälfte an der Auslandsgesellschaft beteiligt ist. Dabei kann ein Näheverhältnis durch «acting in concert» bestehen, bei einer Personengesellschaft wird dies gar vermutet. Und als solche Personengesellschaft kann der Aktionärsbindungsvertrag oder Stimmbindungsvertrag verstanden werden. Somit kann ein Aktionärsbindungsvertrag womöglich minderheitsbeteiligte deutsche Gesellschafter in die Hinzurechnungsbesteuerung drängen – mit teurer Steuerfolge und bei Nichtbeachtung gar mit ernstlicher Strafandrohung. Der Beitrag zeigt die Problematik auf und schliesst mit Handlungsempfehlungen, um deutsche Mitgesellschafter in Schweizer AGs und GmbHs vor den unliebsamen Steuerfolgen zu bewahren.
1. Hinzurechnungsbesteuerung - Überblick und Folgen
Die Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnet die deutschen CFC-Rules, die darauf abzielen, Einkünfte von ausländischen Gesellschaften in die deutsche Besteuerung einzubeziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zweck der Hinzurechnungsbesteuerung ist es, der «Steuerflucht» durch Einschaltung von sog. Basisgesellschaften zu begegnen. Basisgesellschaften, die keiner aktiven werbenden Geschäftstätigkeit nachgehen und ihr Einkommen im Si