Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor den kantonalen Steuerverwaltungen nicht Halt. Dieser Artikel untersucht die zunehmende Automatisierung der Steuerveranlagung im Lichte des Legalitätsprinzips, der Prüfungs- und Untersuchungspflicht sowie der Begründungspflicht.
Quick ReadDie fortschreitende Digitalisierung macht auch vor den kantonalen Steuerverwaltungen nicht Halt. Dieser Artikel untersucht die zunehmende Automatisierung der Steuerveranlagung im Lichte des Legalitätsprinzips, der Prüfungs- und Untersuchungspflicht sowie der Begründungspflicht. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass moderne Verwaltungsverfahren eine Effizienz- und Effektivitätssteigerung verlangen und algorithmische Systeme, teils ergänzt durch KI, dazu einen wesentlichen Beitrag leisten können. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie diese neuen Technologien rechtlich legitimiert und in bestehende Rechtsrahmen eingebettet werden können. Das Legalitätsprinzip fordert eine gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten sowie für Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen. Die Autoren zeigen auf, dass sich diese Grundlage für herkömmliche Automatisierungen regelbasierter Art meist aus den bestehenden Steuergesetzen ergibt, während KI-gestützte, nicht kausal erklärbare Systeme eine spezifische gesetzliche Grundlage benötigen.
Besonders hervorgehoben wird der risikobasierte Ansatz, welcher der unterschiedlichen Eingriffsintensität Rechnung trägt und technologieneutrale Regelungen ermöglicht. Für die Praxis bedeutet dies, dass Automatisierungsvorhaben einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich Zulässigkeit, Datenkategorien, Transparenz, Verfahrensrechten und Qualitätsmanagement bedürfen. Die zunehmende Automatisierung der Prüfung von Steuererklärungen wird als effizient und mit der steuerbehördlichen Prüfungspflicht vereinbar beurteilt, solange ausreichende Qualitätssicherungen vorhanden sind. Hingegen stösst die Automatisierung bei der materiellen Untersuchung an Grenzen, da diese eine einzelfallbezogene Würdigung und Ermessensbetätigung voraussetzt.
Im Bereich der Begründungspflicht wird festgehalten, dass zumindest standardisierte Kurzbegründungen erforderlich sind, soweit Veranlagungen von der Steuererklärung abweichen. Für datenbasierte KI-Systeme ohne nachvollziehbare Entscheide bestehe dagegen keine Zulässigkeit, solange nicht ein Paradigmenwechsel zu einer pro- und retrospektiven Systemkontrolle mit entsprechender verfassungs- oder gesetzgeberischer Anpassung vollzogen werde. Insgesamt plädieren die Autoren für eine ausgewogene Regulierung, welche die Potentiale der Automatisierung nutzbar macht, ohne rechtsstaatliche Prinzipien zu unterlaufen. Eine gesetzliche Grundlage auf Ebene StHG und DBG oder kantonaler Steuergesetze wird als erforderlich erachtet, um sowohl Legitimation als auch Innovationsspielraum sicherzustellen.