Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Nationalrat gegen Bericht zu Steuerhinterziehung
Der Nationalrat will nicht wissen, in welchem Ausmass in der Schweiz Steuern hinterzogen werden. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen.
Nationalrat will konzerninterne Finanzierung erleichtern
Der Bundesrat soll die Arbeiten an der Reform der Verrechnungssteuer wieder aufnehmen – und zwar mit Blick auf Steuererleichterungen bei konzerninterner Finanzierung. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor Steuerausfällen.
Nationalrat will Mehrwertsteuersatz für Tampons und Binden senken
Tampons, Binden und Slip-Einlagen sollen billiger werden. Der Nationalrat will den Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel senken. Stillschweigend nahm er am Freitag eine Motion des Neuenburger SP-Nationalrats Jacques-André Maire an. Diese geht nun an den Ständerat.
Strengere Regeln für grenzüberschreitenden Onlinehandel
Die Regeln für den grenzüberschreitenden Onlinehandel werden verschärft: Der Bundesrat muss Massnahmen treffen, um ausländische Onlinemarktplätze und Dienstleistungsplattformen bei Lieferungen oder Dienstleistungen in die Schweiz der Mehrwertsteuer zu unterstellen.
Nationalrat will keine Auslegeordnung über Steuer-Selbstanzeigen
Der Nationalrat erachtet es nicht für nötig zu erfahren, wie sich die straflosen Selbstanzeigen von Steuersündern seit 2010 entwickelt haben. Er hat es ganz knapp mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt, den Bundesrat mit einem entsprechenden Bericht zu beauftragen. Dabei hätte selbst dieser einen solchen für sinnvoll erachtet.
Nationalrat genehmigt Abkommen gegen Steuervermeidung
Das Parlament befürwortet die Umsetzung internationaler Standards gegen Steuervermeidung von Unternehmen. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für ein Abkommen ausgesprochen.
Nationalrat will steuerliche Doppelbelastung von Firmen verhindern
Der Nationalrat will etwas gegen die Doppelbesteuerung bei Firmen unternehmen. Dafür sollen die Kantone bemächtigt werden, die Vermögenssteuer zu senken.
Verzugs- und Vergütungszinsen des Bundes werden harmonisiert
Für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und weitere vom Bund erhobene Abgaben sollen einheitliche Verzugs- und Vergütungszinsen gelten. Dies hat das Parlament entschieden. Der Nationalrat hat am Dienstag noch eine Änderung des Ständerats genehmigt.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» (2021)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» vom 21. September 2021 unter der Leitung von René Matteotti und Jürg B. Altorfer.
Quellensteuern – Worauf ist das Augenmerk im neuen Recht zu legen?
Workshop von Birgitte Zulauf und Abramo Lo Parco anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».