Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 beschlossen, dass sämtliche geleisteten Zivilschutztage bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden sollen. Die geänderte Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des MWSTG und der MWSTV
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft schlägt er unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und die Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um.
Nationalrat lehnt Änderung des Zolltarifgesetz ab
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 die Änderung des Zolltarifgesetz (Aufhebung der Industriezölle) abgelehnt.
Ständerat heisst diverse Doppelbesteuerungsabkommen gut
Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 diverse Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen.
Ständerat nimmt Anpassungen beim Informationsaustausch (AIA) an
Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 die Anpassungen beim Informationsaustausch (AIA) angenommen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 eine Gesetzesvorlage verabschiedet, mit welcher die Verfahren im Steuerbereich digitalisiert werden können sollen.