Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Termin für Referendumsabstimmung zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Der Bundesrat hat den Termin für die Referendumsabstimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) auf den 25. September festgesetzt.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Armenien
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum DBA mit Äthiopien
Am 18. März 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum DBA mit Äthiopien verabschiedet. Mit diesem DBA erweitert die Schweiz ihr Netz von Abkommen erstmals auf Ostafrika aus.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Liste der noch nicht abgeschlossenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, MWST, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben 2023-2025 publiziert.
Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts
Der Bundesrat schlägt im Auftrag des Parlaments (Motion 18.3383) die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im OR vor. Am 12. Januar 2022 hat er die Vernehmlassung betreffend die Einführung eines Schweizer Trusts eröffnet, welche bis zum 30. April 2022 dauert.