Editorial zur Schwerpunktausgabe «Umsetzung der STAF»
Beim zsis freuen wir uns, für die Unternehmenssteuerreform eine Übersicht über die Umsetzungen in den einzelnen Kantonen geben zu können. Die Autorinnen und Autoren informieren dabei nicht nur über die Senkung des Gewinnsteuersatzes, sondern beleuchten auch den Wechsel von den Steuerprivilegien zur ordentlichen Unternehmensbesteuerung. Sie berichten zudem über die sonstigen kantonalen Besonderheiten.
Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Annahme der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich
Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde, wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
Bundesrat verabschiedet Eckwerte einer Reform der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet.
Vereinfachte Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen soll gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu am 28. Juni 2019 eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe»
Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet.
Bundesrat lehnt Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» behandelt und beauftragt das EFD, eine Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Motion: Mehrwertsteuer. Halbjährliche Abrechnung auch für die effektive Abrechnungsmethode
Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die bei der Mehrwertsteuer auch für die effektive Abrechnungsmethode eine halbjährliche Abrechnung vorsieht.
Motion: Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben
Der Ständerat hat eine Motion betreffend die Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben abgelehnt.