Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Aktualisierte Übersicht der Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten in den Jahren 2021–2023
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Liste der Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert.
Steuerpolitische Agenda: Erstmaliges Treffen der «Expertengruppe Steuerstandort Schweiz»
Im Auftrag von Finanzminister Ueli Maurer soll bis Ende 2020 eine steuerpolitische Agenda verabschiedet werden.
Bundesrat nimmt Stellung zu diversen Motionen, Postulaten und Interpellationen
Der Bundesrat hat im Verlaufe des Monats August 2020 Stellung zu diversen Motionen, Postulaten und Interpellationen (Steueramnestie, Mikrosteuer, MWST etc.) genommen.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zum neuen DBA mit Bahrain und zu den Änderungen des DBA mit Kuwait
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaften zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bahrain und zum Änderungsprotokoll des DBA mit Kuwait verabschiedet.
Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 beschlossen, dass sämtliche geleisteten Zivilschutztage bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden sollen. Die geänderte Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des MWSTG und der MWSTV
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft schlägt er unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und die Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um.