Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Bundesrat hat eine Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» verabschiedet
An seiner Sitzung vom 6. März 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (inoffiziell «99%-Initiative») verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Übersicht der Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten in den Jahren 2021–2023
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Liste der Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten in den Jahren 2021–2023 aktualisiert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Steuerabkommen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (neu StADG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. März 2020.
Bundesrat beantragt Änderungen bei der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung betreffend Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer eröffnet. Demzufolge sollen Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
Schweiz und Fürstentum Liechtenstein passen Mehrwertsteuer-Vereinbarung an
Mehrwertsteuerkontrollen über schweizerische Steuerpflichtige dürfen künftig auch in Liechtenstein durchgeführt werden und umgekehrt.
BEPS-Übereinkommen ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten
Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («BEPS-Übereinkommen») ist seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft. Mithilfe des Übereinkommens können bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt angepasst werden.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen MWST auf den Billag-Gebühren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet.