Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Verhältnis zu Italien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. August 2022 das Rundschreiben «Erläuterungen zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Italien» veröffentlicht.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass die Schweiz und Italien vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter dem DBA und dem Grenzgängerabkommen von 1974 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 20. Juni 2020) bis Ende Oktober 2022 auf alle natürlichen Personen anwendbar bleibt, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und im anderen Vertragsstaat regelmässig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor Ende Oktober 2022 werden sich die zuständigen Behörden erneut konsultieren.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 20. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Homeoffice arbeiten, geschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung vom 29. Juni 2022 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 2. Juli 2022) um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei. Die Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31. Oktober 2022. Die beiden Staaten haben sich nämlich am 29. Juni 2022 geeinigt an der Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden dauerhaften Vereinbarung über Telearbeit bis dahin zu arbeiten.
Verrechnungssteuer: Anpassung der Praxis der ESTV bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung
Mit Mitteilung vom 19. Juli 2022 informiert die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die folgenden Auswirkungen des am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) auf die Praxis der ESTV im Bereich der Verrechnungssteuer bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung:
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Nicht-Rückkehrtage
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) informierte am 18. Juli 2022 darüber, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands gestützt auf Art. 26 Abs. 3 DBA vereinbart haben, dass Arbeitstage, an denen eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA ganztägig am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat arbeitet, nicht als Arbeitstage gelten, an welchen die Person nach Arbeitsende aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an den Wohnsitz zurückkehrt. Diese Arbeitstage gelten somit nicht als Nicht-Rückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA.
Schweiz und Tadschikistan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 11. Juli 2022 hat das SIF mitgeteilt, dass am 04. Juli 2022 die Schweiz und Tadschikistan ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet haben.
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Vermögensanlagen natürlicher Personen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Steuerplanung zwischen Legalität und Kriminalität: Steuerumgehung, Rechtsmissbrauch, Abkommensmissbrauch und Steuerkriminalität - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung von Unternehmen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Erbschaften und Schenkungen - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».