Vernehmlassung zur Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr eröffnet
Tabea Lorenz
Das EFD sieht in Umsetzung der 19.3975 Motion FK-N «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» eine Senkung der Wertfreigrenze für Waren des Reiseverkehrs von CHF 300 auf CHF 150 pro Person vor. Die Vernehmlassung hierzu ist eröffnet.
Die Motion 19.3975 FK-N «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» verlangt die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert. In Umsetzung der Motion schlägt das EFD vor, die Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken pro Person zu senken.
Für die Umsetzung der tieferen Wertfreigrenze ist eine Anpassung der Verordnung des EFD vom 2. April 2014 über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) nötig. Aufgrund der Tragweite einer solchen Anpassung wird dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese dauert vom 30. November 2023 bis am 15. März 2024.
Eine Änderung der EFD-Verordnung könnte voraussichtlich auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Medienmitteilung des Bundesrates sowie weiterführende Dokumente sind hier abrufbar.