01/2025
MWST-Onlinepflicht
Peter von Burg
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.
Fragen & Antworten zur Onlinepflicht zur Onlinepflicht finden Sie hier.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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