07/2018
Kreisschreiben Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer
Silvia Hunziker
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben „Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer“ publiziert.
Dieses Kreisschreiben ersetzt das bisherige Kreisschreiben Nr. 9 der ESTV vom 3. Dezember 1983 und ist auf alle Veranlagungen der direkten Bundessteuer ab der Steuerperiode 2016 – vorbehältlich der Übergangsfrist von Art. 205d DBG – anzuwenden. Gemäss Art. 205d DBG gelten für am 1. Januar 2016 bereits nach dem Aufwand besteuerte steuerpflichtige Personen das alte Recht und das alte Kreisschreiben bis 31. Dezember 2020 weiter. Ab 1. Januar 2021 gilt auch für diese Kategorie der steuerpflichtigen Personen ausnahmslos das neue Recht.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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