03/2021
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2022-2024
Peter von Burg
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.
Folgende Gesetze oder Verordnung werden voraussichtlich in Kraft treten:
- Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen am 01.01.2022;
- Obligationenrecht (Aktienrecht) voraussichtlich 01.01.2022;
- Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich frühestens 01.01.2022;
- Änderung im Bundesgesetz zur Verrechnungssteuer (Verlängerung der befristeten Ausnahmen für Pflichtwandelanleihen, Anleihen mit Forderungsverzicht und die nach Bankengesetz wandel- oder reduzierbaren Anleihensobligationen) voraussichtlich 01.01.2022;
- Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer am 01.01.2022;
- Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) frühestens 01.01.2022;
- Neue Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Steuern und Abgaben sowie Änderung der Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer frühestens 01.01.2022;
- Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung frühestens 01.01.2023;
- Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben frühestens 01.01.2023;
- Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer frühestens 01.01.2023;
- Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen frühestens 01.01.2023;
- Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung frühestens 01.01.2023;
- Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer frühestens 01.01.2023;
- Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe frühestens 01.01.2023
Die Übersicht ist hier zu finden.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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