Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, insbesondere Mitarbeiteroptionen
Silvia Hunziker
Marco Gehrig
Am 4. Mai 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Kreisschreiben Nr. 37A (KS 37A) betreffend die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei der Arbeitgeberin publiziert.
Im Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 22. Juli 2013 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (KS 37) wurden verschiedene Begriffe im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen definiert und ein Überblick über die steuerlichen Auswirkungen der damals neuen Bestimmungen zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei den Mitarbeitenden gegeben. Der dort behandelte geldwerte Vorteil, welcher den Mitarbeitenden durch die Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen zukommt, bildet bei der Arbeitgeberin Teil ihres Personalaufwandes, sofern und soweit dieser tatsächlich verbucht wurde. Für Einzelheiten und die Definition der verschiedenen Begriffe wird auf die Ausführungen im erwähnten Kreisschreiben ver- wiesen, welche vorliegend in analoger Weise zur Anwendung gelangen.
Das vorliegende Kreisschreiben 37A soll als Ergänzung zum KS 37 einen Überblick über die Grundzüge der geltenden Praxis der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen auf der Stufe der Arbeitgeberin ver- schaffen. In Bezug auf das Vorgehen zur Beschaffung der Beteiligungsrechte wie auch zur Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen an der Erstellung und Umsetzung eines Mitarbeiterbeteiligungsplans Beteiligten bestehen diverse Möglichkeiten.
Kreisschreiben Nr. 37A vom 4.5.2018, Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei der Arbeitgeberin.