11/2018
Anpassung des Kreisschreibens über die Durchführung der Steuerausscheidungen für Gemeindesteuern
Silvia Hunziker
Das Kreisschreiben des kantonalen Steueramtes an die Gemeindesteuerämter über die Durchführung der Steuerausscheidungen für Gemeindesteuern wurde an an das Zuzugsprinzip und die aktuellen Zuständigkeiten angepasst.
Das Kreisschreiben des kantonalen Steueramtes an die Gemeindesteuerämter über die Durchführung der Steuerausscheidungen für Gemeindesteuern regelt die Zusammenarbeit zwischen dem kantonalen Steueramt und den Gemeindesteuerämtern. Das Kreisschreiben beinhaltet die Aufgaben der jeweiligen Beteiligten sowie den Verfahrensablauf. Es wurde an das Zuzugsprinzip und die aktuellen Zuständigkeiten angepasst und trat per 9. November 2018 in Kraft.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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