09/2020
Abzug von Berufskosten im Lichte von COVID-19 in der Steuererklärung 2020 (Kanton Zürich)
Alexandra Takhtarova
Das Kantonale Steueramt Zürich veröffentlichte am 9. September 2020 eine Mitteilung, gemäss welcher unselbständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (bspw. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten) so abziehen können, wie sie ohne COVID-19 angefallen wären.
Der Abzug wird nicht um Homeoffice Tage gekürzt; im Gegenzug ist ein Abzug für Homeoffice Kosten ausgeschlossen.
Die Mitteilung ist hier abrufbar.
Andere Kantone hatten bereits ähnliche Mitteilungen erlassen; die Mitteilung des Kantons Berns bspw. ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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