Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten
Silvia Hunziker
Marco Gehrig
Die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung sollen erhöht werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 beschlossen. Die Botschaft geht nun ans Parlament.
Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die Kosten für die Kinderdrittbetreuung bis maximal CHF 25000 pro Jahr und Kind vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Betrag bei CHF 10100.
In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat zusätzlich vorgeschlagen, dass die Kantone mindestens einen Abzug von CHF 10 000 gewähren müssten. Dagegen ergab sich in der Vernehmlassung Widerstand. Deswegen verzichtet der Bundesrat darauf.
Kurzfristig führt die Massnahme bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund CHF 10 Millionen, wovon die Kantone CHF 1,7 Millionen (17%) zu tragen hätten.
Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI), die zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Die Erwerbsanreize werden gestärkt, insbesondere für gut qualifizierte Mütter. Kurz- bis mittelfristig ist mit einer Zunahme um schätzungsweise 2500 Vollzeitstellen zu rechnen. Auf längere Sicht ist davon auszugehen, dass sich die Massnahme aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanziert.
Medienmitteilung ESTV vom 9.5.2018, Bundesrat will Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung erhöhen.