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Nicht-Entgelte und Nicht-Leistungen
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. September 2019 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär».
BGE (2C_585/2017 vom 6.2.2019) betr. Finanzierung der Unterstützung zur Generierung von Forschungsgeldern.
Gemäss BGE (stark zusammengefasst) berät der Verein Hochschulen und Forschungsinstitutionen bei der Generierung von Forschungsmitteln. Finanziert wird der Verein durch Mitgliederbeiträge, Beiträgen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Einnahmen aus diversen Vereinbarungen, Vermögenserträgen und sonstigen Zuwendungen.
Mit „Leistungsauftrag 2014 – 2016“ beauftragt das SBFI den Verein in detaillierter Weise mit der Führung eines Informationsdienstes im Bereich der Forschungsförderung und übernimmt dessen Kosten.
Stellt die Zahlung des SBFI an den Verein das Entgelt für eine (steuerbare) Leistung des Vereins an das SBFI oder Dritte dar (Austauschverhältnis mit ausreichender wirtschaftlicher Verknüpfung von Leistung und Entgelt) oder ist das eine Subvention (Förderung, Unterstützung ohne direkte Gegenleistung)?
Das Bundesamt für Energie ist auf die neueste Erfindung der Licht&Sicht AG aufmerksam geworden. Das für die unterschiedlichsten Branchen einsetzbare Beleuchtungssystem benötigt nur 2% des üblichen Energieverbrauchs um optimale Lichtverhältnisse zu schaffen. Deshalb hat das Bundesamt für Energie beschlossen, in den nächsten 5 Jahren die Umrüstung von möglichst vielen Unternehmen auf die Technologie der Licht&Sicht AG zu fördern. Laut dem abgeschlossenen Vertrag übernimmt das Bundesamt für Energie pro Auftrag im Inland 20% der anfallenden Kosten für die Umrüstung auf das Beleuchtungssystem der Licht&Sicht AG.
Die Licht&Sicht AG stellt ihrer ersten Kundin, der Prima AG, das neue Beleuchtungssystem wie folgt in Rechnung:
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Die Licht&Sicht AG ist von ihrem Erfolg des neuen Beleuchtungssystems beflügelt und hat es sich zum Ziel gesetzt, C02 in Strom umwandeln zu können. Um ihre bereits begonnene Forschung fortsetzen zu können, hat die Licht&Sicht AG verschiedene Institutionen im In- und Ausland um finanzielle Unterstützung für ihr Projekt angeschrieben. Unter anderem erhält sie von der EU und dem Schweizerischen Nationalfonds Gelder zugesprochen. Um ihr Projekt schneller voranzubringen, zieht die Licht&Sicht AG die Clever&Smart Stiftung hinzu, welche einen Teil der Forschung durchführt.
Ein Gemeinwesen bringt formell Eigenkapital in einen von ihr beherrschten Rechtsträger (AG, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung, selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, Zweckverband usw. …) ein.
Die Kapitaleinlage erfolgt teils in Cash teils als Sacheinlage.
Das Elektrizitätswerk Wohlen hat beschlossen, sein Elektrizitätsnetz auszubauen um seine Leistungen auch in den umliegenden Gemeinden anbieten zu können. Dazu muss das Elektrizitätswerk auf einigen Grundstücken eine Transformatorenstation errichten, so auch auf dem Land von Herrn Witzig. Das Elektrizitätswerk und Herr Witzig haben dazu einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen und sind sich noch uneinig, ob diese Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden soll.
Rechtsanwalt Hans Hügli hat sich auf verschiedenen Rechtsgebieten einen Namen gemacht und ist mit seinem Advokaturbüro als steuerpflichtige Person im MWST-Register eingetragen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen hat ihm mehrere Beistandschaften übertragen. Wie hat Hans Hügli das Entgelt, welches er für die Führung der Beistandschaften erhält, mehrwertsteuerlich zu behandeln?
Einer seiner bisherigen Klienten hat in seinem Testament, welches auf der Gemeinde hinterlegt war, als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Wie beurteilen Sie diese Tätigkeit? Würde sich an Ihrer Beurteilung etwas ändern, wenn an Stelle des Erblassers die Gemeinde Hans Hügli als Testamentsvollstrecker einsetzen würde?
Die Veranstalter eines Open-Air Konzerts beauftragen die Sicherheit AG, am Anlass für Ruhe und Ordnung zu sorgen, die Eingangskontrollen zum Konzertgelände durchzuführen und den Verkehr rund um das Gelände zu regeln.